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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

nicht gekennzeichnet sind; mag (sie) auch der Richter gegen alle beliebigen Angezeigten (anwenden können), wenn sie Feindschaften gegen die Angezeigten namhaft machen und durchaus die Namen der Zeugen wissen möchte.

Die erste Art ist die: Es wird nämlich dem Angezeigten oder seinem Advokaten eine Kopie des Prozesses, soweit er seine Partei angeht, gegeben, nämlich von oben nach unten, und die Namen der Angeber oder Anzeiger von der anderen Partei, jedoch nicht in der Reihenfolge, wie sie aussagen, sondern in der Weise, daß der Name des Zeugen, welcher in der Kopie der erste ist, auf dem Zettel der sechste oder siebente ist, und wer der zweite ist, der vorletzte oder letzte wird, und so der Angezeigte (nicht weiß), wer das und wer jenes aussagt und wer der erste oder zweite in seiner Kopie ist. Wenn es soweit ist, (sagt man dem Angeklagten): „Wirst du alle als Feinde angeben oder nicht?“ Gibt er alle an, so wird der Angezeigte um so schneller auf einer Lüge ertappt werden, wenn durch den Richter die Ursache der Feindschaft untersucht werden wird; gibt er aber bestimmte an, dann wird die Ursache der Feindschaft (um so) leichter erforscht werden.

Die zweite Art wäre in ähnlicher Weise (vorzunehmen), wenn dem Advokaten eine Kopie des Prozesses von der einen Partei und die Namen der Angeber von der anderen Partei gegeben würde, unter Hinzufügung noch anderer Äußerlichkeiten, die anderwärts von Hexen angeführt und nicht von den Angebern oder Zeugen ausgesagt worden sind. So wird der Angezeigte nicht mit Sicherheit sagen können, der oder jener sei sein Todfeind, weil er nicht weiß, was es ist, was von jenen gegen ihn ausgesagt worden ist.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/469&oldid=- (Version vom 1.8.2018)