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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Auch aus entgegengeschleuderten Drohungen hat man Verdacht auf Behexung, so wie es in ähnlicher Weise, wenn jemand sagen sollte: „Ich will dir die Scheune verbrennen“ und die Wirkung auf dem Fuße folgt, den Verdacht erregt, daß der, welcher die Drohungen ausgestoßen hat, die Scheune angezündet hat; mag sie auch vielleicht ein anderer und nicht er selbst verbrannt haben.





Es folgt mit Bezug eben darauf die zwölfte Frage, welche noch mehr erklärt, wie eine Todfeindschaft zu erforschen sei. Siebenter Akt.

Beachte, daß von der Ablegung eines Zeugnisses nur Todfeinde zurückgewiesen werden, wie oben in der fünften Frage berührt worden ist. Eine solche Feindschaft aber aus dem, was im vorhergehenden Kapitel berührt worden ist, zu erklären, möchte dem Richter vielleicht allzu dunkel und schwierig erscheinen, wobei zu beachten, daß der Angezeigte oder dessen Anwalt sich nicht gern bei jener Entscheidung beruhigen möchten, bezüglich des berührten Stoffes, welche Feindschaft eine Todfeindschaft und welche nicht so genannt werde. Daher sind noch andere Mittel zum Ausdruck zu bringen, durch die der Richter zur Erkennung einer solchen Feindschaft gelangen könnte, um so auf keinen Fall einen Unschuldigen zu verdammen, während er jedoch einen Schuldigen mit gebührendem Gerichte bestrafen kann; und mögen auch diese Mittel verklausuliert oder auch hinterlistig sein, so kann der Richter sie doch zum Besten des Glaubens und des Staatswesens anwenden, da auch der Apostel sagt: „Da ich verschlagen war, habe ich sie mit List gefangen“. Im Besonderen werden auch diese Mittel bei solchen Angezeigten angewendet, die öffentlich nicht übel beleumdet oder auch durch irgend ein Indizium der Tat

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/468&oldid=- (Version vom 1.8.2018)