Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/467

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

mir zu der und der Sache verholfen oder sie mir verkauft haben“ und ähnliches (nicht in böser Absicht gesprochen sind), und der Advokat hinzufügt: „Mag auch irgend ein Übel für den Angeber an seinem Besitz oder seinem Leibe erfolgt sein, so folgt deshalb doch nicht, daß jene Angezeigte als Hexe die Ursache dieses Übels ist, darum weil Krankheiten einem auf verschiedene Weisen zustoßen können“; und wenn er ferner hinzufügt, daß es den Weibern gemeinsam ist, mit derlei Worten untereinander zu streiten etc., so hat der Richter bezüglich dieser Behauptungen auf folgende Weise zu entgegnen: Wenn freilich die Krankheit infolge eines natürlichen Mangels eingetreten ist, dann wird die Entschuldigung einen Platz haben können. Aber wenn auf Grund von Anzeichen und Erfahrungen das Gegenteil feststeht, insofern als nämlich (die Krankheit) durch kein natürliches Mittel hat geheilt werden können; desgleichen weil sie nach dem Urteil der Ärzte als angehexte Krankheit, im Volksmunde „Nachtschaden“, beurteilt wird; desgleichen vielleicht nach dem Urteil anderer Besprecherinnen, die versichern oder versichert haben, die Krankheit sei angehext; desgleichen weil sie plötzlich aufgetreten ist, ohne vorhergehenden Schwächezustand, während doch natürliche Krankheiten allmählich zu schwächen pflegen; desgleichen weil sie vielleicht dadurch kuriert worden ist, weil man bestimmte Werkzeuge unter dem Bett oder in den Kleidern oder an anderen Orten gefunden hat, nach deren Entfernung (die Kranke) plötzlich der Gesundheit wiedergegeben worden ist, wie es sich sehr häufig ereignet, wie es sich oben im zweiten Teile des Werkes ergeben hat, wo von den Heilmitteln gehandelt wird, so kann der Richter mit diesen oder ähnlichen (Einwänden) sehr leicht entgegnen, daß eine solche Krankheit eher infolge von Behexung als infolge eines natürlichen Mangels eingetreten ist.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/467&oldid=- (Version vom 1.8.2018)