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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

und gemäß c. excommunicamus II de haeret., was sich alles weiter unten bei der sechsten Art, das Urteil zu fällen, ergeben wird.

Als Nachwort ist zu sagen: Der Richter beachte erstens, daß er nicht schnell bereit sei, dem Advokaten zu glauben, wenn er für die Angezeigte eine Todfeindschaft namhaft macht, deshalb, weil sehr selten bei einem solchen Verbrechen jemand ohne Feindschaft aussagt, da die Hexen immer allen verhaßt sind. Zweitens beachte er, daß, da eine Hexe auf vier Arten überführt werden kann, nämlich durch Zeugen, durch die Evidenz der Tat, durch Indizien der Tat und durch das eigene Geständnis, und zwar entweder auf die bloße Bescholtenheit hin, daß es dann durch Zeugen geschehe, oder auf den Verdacht hin, es dann durch Evidenz der Tat oder Indizien der Tat geschehe, wonach der Verdacht als leicht, heftig oder schwer beurteilt werden kann; und dies alles ohne eigenes Geständnis: wenn das noch dazukommt, würde vorgegangen werden, wie gesagt ist.

Drittens wende er das Vorausgeschickte auf seine Sache bezüglich der in Haft gehaltenen Angezeigten an, um dem Advokaten zu begegnen; aber natürlich sei sie nur auf grund der Bescholtenheit angezeigt, oder es mögen dabei irgend welche Indizien mitwirken, wodurch sie schwer oder leicht verdächtig wird; und dann wird er dem Advokaten betreffs der namhaft gemachten Feindschaft antworten können; und zwar soweit es den Teil anlangt, wo der Advokat zu gunsten des Angezeigten Feindschaft seitens der Angeber namhaft gemacht hat. Wenn er aber das zweite namhaft macht, nämlich, daß jene Worte, die sie gegen den Angeber ausgestoßen hat, (z. B.): „Du wirst in kurzem fühlen, was dir passieren wird“; oder: „Du wirst keine gesunden Tage mehr haben“; oder: „Es wird in kurzem dahin kommen, daß du wünschtest, du hättest

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/466&oldid=- (Version vom 1.8.2018)