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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

endlich, ja auch Geständnisse der Hexen beweisen es, weil die auf solche Weise Verhafteten die Hexenkunst der Verschwiegenheit verloren haben. Ja, sehr viele Einzuäschernde baten, es möchte ihnen erlaubt werden, wenigstens mit einem Beine die Erde zu berühren; als ihnen dies abgeschlagen worden war und man schließlich nachforschte, warum sie doch gewünscht hätten, die Erde zu berühren, ward geantwortet, wenn sie sie berührt hätten, hätten sie sich befreit und viele andere wären (dabei) durch Blitze getötet worden.

Der zweite Grund: Das ist ja offenkundig, wie es sich im zweiten Teile des Werkes ergeben hat, daß in der öffentlichen Gerichtsbarkeit alle Kräfte der Hexenkunst gebrochen werden, was die Vergangenheit betrifft; was aber die Zukunft anlangt, so gesteht (die Hexe) alle Verbrechen, wenn ihr vom Teufel nicht von neuem in der Hexenkunst der Verschwiegenheit Beistand geleistet wird. Wir können also mit dem Apostel sagen: „Alles, was wir an Worten und Werken tun, geschehe im Namen unseres Herrn Jesu Christi“; und wenn sie unschuldig ist, wird ihr jene Verhaftung nicht schaden.

Drittens mit Bezug darauf, daß, wenn es nach den Gelehrten erlaubt ist, durch eitle Werke Behexungen zu beheben, darin alle übereinstimmen, daß, wiewohl sie in jenem auseinander gehen, jene eitlen Dinge nicht unerlaubt sein dürfen. Daher wird der Ausspruch des Hostiensis, in dem er sagt, daß es erlaubt sei, Eitles mit Eitlem zu zerstoßen, von anderen (mit den Worten) glossiert: „Beachte, daß er sagt, ‚mit Eitlem‘, aber nicht ‚mit Unerlaubtem‘.“ A fortiori ist es (also) erlaubt, Hexenkünste zu beheben, auf welche Behinderung diese Bezugnahme statthat; nicht auf die Ausführung von etwas Unerlaubtem.

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/454&oldid=- (Version vom 1.8.2018)