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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

jedes von den zwei, Indizium der Tat und gesetzmäßige Vorführung von Zeugen, kann für sich jemanden dahin bringen, daß er für ertappt in ketzerischer Verkehrtheit gehalten wird; wie viel mehr, wo beide Beweisstücke in gleicher Weise zusammentreffen! Wenn nämlich die Juristen fragen, auf wie viele Arten jemand rechtmäßig für offenkundig in ketzerischer Verkehrtheit ertappt gehalten wird, so wird geantwortet, auf drei, wie Bernardus in der Glossa ordinaria bemerkt, im c. ad abolendam, § praesenti, und zwar bei dem Worte deprehensi, extra de haer; wie es auch oben, in der ersten Frage, zu Beginn des Werkes berührt worden ist: nämlich (erstens) Evidenz der Tat, z. B. daß (der Betreffende) öffentlich Ketzerei gelehrt hat; hier auch nehmen wir den Ausdruck „Indizium der Tat“ wegen der öffentlichen Drohungen, die (die Hexe) ausgestoßen hat, indem sie sagte: „Du wirst niemals gesunde Tage (mehr) haben“ oder ähnliches, und die Wirkung auf dem Fuße nachgefolgt ist. (Die zweite Art) ergibt sich aus dem gesetzmäßigen Beweise durch Zeugen, die dritte aus dem eigenen Geständnis. Wenn also jedes einzelne davon für sich wirkt und jemanden zum offenkundig Verdächtigen macht, wie viel mehr, wenn man zugleich die Bescholtenheit und die Indizien der Tat mit der Aussage der Zeugen verbindet, mag man auch dort von „evidenter Tat“ und hier von „Indizium der Tat“ sprechen; und zwar geschieht dies, weil der Teufel nicht offenkundig, sondern im Verborgenen tätig ist; die Schädigungen aber und die Instrumente der Behexung, die man findet, geben das Indizium der Tat. Während also bei anderer Ketzerei die evidente Tat allein genügen würde, fügen wir hier drei Stücke zusammen.

Bezüglich des zweiten aber, daß ein solcher Ertappter, wenn er auch leugnet, doch gemäß jenen Kapiteln zu

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/450&oldid=- (Version vom 1.8.2018)