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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Milchflüssigkeit beraubt worden seien etc. von dem und dem Stoffe, um dessentwillen sie[1] angeklagt ist; und wenn sie sagt, ja, werde sie darüber befragt: Desgleichen befragt, was er habe sprechen hören, und es sollen die einzelnen Aussagen aufgeschrieben werden. Wenn er aber leugnet und sagt, er habe nichts gehört, dann so: Desgleichen befragt, ob er glaube, daß es Hexen gebe, und solches geschehen könne, was berichtet wird, wie Gewitter erregen, Vieh und Menschen infizieren, sagte er … Merke, daß die Hexen meistens beim ersten Verhör leugnen, woher mehr Verdacht entsteht als wenn sie antworteten: „Ob es (Hexen) gibt oder ob es keine gibt, überlasse ich Höheren“. Wenn sie also leugnen, dann sollen sie (weiter) befragt werden. Desgleichen befragt, was dann, wenn sie verbrannt werden, ob die dann unschuldig verdammt werden, sagte er …

*

Besondere Fragen an ebendieselben.

Der Richter beachte, daß er die folgenden Fragen nicht hinausschiebt, sondern unverzüglich vorlegt. Desgleichen befragt, warum das gewöhnliche Volk sie fürchte, sagte sie … Desgleichen befragt, ob sie wüßte, daß sie in üblem Rufe stehe und daß sie verhaßt sei, sagte sie … Desgleichen befragt, warum sie jener Person die Worte entgegengeschleudert habe: „Du wirst nicht ungestraft davonkommen“, sagte sie … Desgleichen befragt, was jene Person ihr Übles getan hätte, daß sie solche Worte zu ihrem Schaden ausgestoßen hätte, sagte sie … Merke,

  1. Hier steht das Femininum, während vorher und unmittelbar nachher das Maskulinum interrogatus steht. Schrecklicher, teuflischer Stil!
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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/446&oldid=- (Version vom 18.8.2016)