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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Allgemeine Fragen an die Hexe oder den Hexer. Erster Akt.

Der und der Angeklagte, aus dem und dem Orte, vereidigt auf die vier körperlich berührten Evangelien Gottes, sowohl für sich als auch für andere die Wahrheit zu sagen, und befragt, woher er sei oder woher er seinen Ursprung genommen habe, antwortet, an dem und dem Orte der und der Diözese. Desgleichen befragt, wer seine Eltern seien, antwortete, sie seien am Leben in dem und dem Orte oder gestorben an dem und dem Orte. Desgleichen befragt, ob eines natürlichen Todes oder eingeäschert, sagte er, so und so. Hier merke, daß dies geschieht, weil, wie sich im zweiten Teile des Werkes ergeben hat, die Hexen meistens die eigenen Kinder den Dämonen darbringen, oder sie unterrichten, und gewöhnlich die ganze Nachkommenschaft infiziert ist; und wenn die Aussagenden es bejaht hätten und (die Angeklagte) selbst es leugnete, wäre sie schon verdächtig. – Desgleichen befragt, wo er erzogen sei und mit wem er am meisten verkehrt habe, antwortete er, an dem und dem Orte oder mit dem und dem. Und wenn der Richter sieht, daß er den Ort geändert hat, weil die Mutter vielleicht nicht verdächtig war noch sonst jemand aus der Verwandtschaft, und er sich doch an einem fremden Orte aufgehalten hat, und besonders an Orten, wo die Hexen zu gedeihen pflegen, wird er so gefragt werden: Desgleichen befragt, warum er den Ort seiner Geburt geändert und sich zum Aufenthalt an den und den Ort oder an die und die Orte begeben habe, sagte er, aus dem und dem Grunde. Desgleichen befragt, ob er an den genannten Orten oder wo anders vom Hexenstoff habe sprechen hören, z. B. daß Gewitter erregt oder das Vieh behext und die Kühe der

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/445&oldid=- (Version vom 1.8.2018)