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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

derartig und so schwer sei, daß man es nicht unter Zudrücken der Augen hingehen lassen könne noch dürfe, da es zur Schmach der göttlichen Majestät und zum Schaden sowohl des katholischen Glaubens als auch des Staatswesens ausschlage, hat der Richter selbst sich herabgelassen, sich zu unterrichten und die Zeugen in der Weise wie folgt zu verhören.

Fragen an die Zeugen.

Der und der Zeuge, aus dem und dem Orte, vorgeladen, vereidigt und befragt, ob er den und den kenne (wobei der Name des Angeklagten ausgesprochen wird), sagte ja. Desgleichen befragt nach der Ursache der Bekanntschaft, sagte er, dadurch, daß er ihn gesehen und er mehrmals mit ihm gesprochen habe. Entweder so oder sonst wie, daß sie (z. B.) Gefährten gewesen seien, sollen die Gründe der Bekanntschaft zum Ausdruck[WS 1] gebracht werden. Desgleichen nach der Zeit der Bekanntschaft befragt, sagte er, es sind zehn Jahre her oder so und so viele. Desgleichen befragt nach jenes Leumund und zwar besonders bezüglich dessen, was des Glaubens ist, sagte er, daß er hinsichtlich der Moral ein Mensch von gutem (oder schlechtem) Rufe sei. Bezüglich dessen aber, was des Glaubens ist, sagte er, es gehe an dem und dem Orte das Gerücht, daß er etwas gegen den Glauben als Hexer betreibe. Desgleichen befragt, wie das Gerücht sei, sagte er … Desgleichen befragt, ob er den oder den derlei habe machen sehen oder hören, sagte er … Desgleichen befragt, wo er das oben Erwähnte habe sagen hören, sagte er, an dem und dem Orte. Desgleichen befragt, in wessen Gegenwart, sagte er, in jener. Desgleichen befragt, ob aus seiner Blutsverwandtschaft schon einmal einige wegen Behexungen eingeäschert worden

  1. Vorlage: Ausdrurck
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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/442&oldid=- (Version vom 1.8.2018)