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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

wer seine Tat leugnet, der sei dem Folterknecht übergeben; sein Leib werde zerfleischt von der „Kralle“ und so büße er die seiner Tat entsprechende Strafe; cod. c. l. 1 si ex. etc.

Man bemerke, daß solche einst zwiefache Strafe erlitten, Todesstrafe und Zerfleischung des Leibes durch die „Kralle“ oder dadurch, daß man sie zur Verschlingung den Bestien vorwarf; jetzt aber werden sie verbrannt, weil es Weiber sind.

Ebenso ist Teilnahme verboten. Daher wird hinzugefügt, „Aber auch sollen solche Leute weder die Schwelle eines anderen betreten dürfen; sonst sollen ihre Güter verbrannt werden; noch soll jemand sie aufnehmen und beraten; sonst werden sie nach einer Insel geschafft und alle Güter konfisziert.“ Hier wird Exil samt Verlust der ganzen Habe als Strafe festgesetzt, wer solche Leute beratet oder aufnimmt. Wo die Prediger solche Strafen den Völkern und Herrschern der Erde kund tun, schaffen sie mehr gegen die Hexen als durch andere Anführungen aus den Schriften.

Außerdem werden durch die Gesetze auch die empfohlen, die den Hexentaten jener entgegenarbeiten. Daher w. o. l. eorum: „Andere aber, welche bewirken, daß die Werke der Menschen nicht von Windsturm und Hagelschlag betroffen werden, verdienen nicht Strafe, sondern Belohnung.“ Wie es aber erlaubt sei, derlei zu verhindern, wird weiter unten auseinandergesetzt werden, wie früher gesagt ist. Aber alles dies zu leugnen oder in frivoler Weise jenen zu widersprechen — wie kann dies dem Vorwurf der Ketzerei entgehen? Ein jeder möge entscheiden, ob ihn vielleicht seine Unkenntnis entschuldigt; welche Unkenntnis aber entschuldigt, wird sofort weiter unten klar werden.

Aus allen Prämissen ist zu schließen, daß die Behauptung gut katholisch und sehr wahr ist, daß es Hexen gibt, welche mit Hilfe der Dämonen, kraft ihres mit diesen geschlossenen Paktes, mit Zulassung Gottes wirkliche Hexenkünste vollbringen können, ohne auszuschließen, daß sie auch Gaukeleien und Phantasiestückchen durch Gaukelkünste zu vollbringen imstande sind. Aber weil die gegenwärtige Untersuchung sich auf die wahren Hexenkünste erstreckt, die sich von den andern sehr bedeutend unterscheiden, so gehört das nicht zur Sache; denn solche Leute nennt man besser Weissager und Zauberer als Hexen.

Endlich, weil sie den Urgrund für ihren Irrtum in den Worten des Kanon suchen, besonders die beiden letzten Irrlehren, zu geschweigen von der ersten, die sich selbst verurteilt, da sie ja gegen die Wahrheiten der Schrift verstößt, daher muß man auf den gesunden Sinn des Kanons zurückgehen. Zuerst gegen den

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/43&oldid=- (Version vom 1.8.2018)