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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

(Der Richter) beginne den Prozeß durch eine allgemeine Vorladung in der Weise wie folgt, indem er sie an den Türen der Parochialkirche oder des Rathauses anheftet: „Da wir, der Vikar des und des Ordinarius (oder der Richter des und des Herrn) mit allen unseren Neigungen erstreben und aus vollem Herzen ersehnen, daß das uns anvertraute christliche Volk in der Einheit und Klarheit des katholischen Glaubens eifrig gepflegt und von aller Pest der ketzerischen Verkehrtheit ferngehalten werde, daher wir, der vorgenannte Richter, dem dies aus auferlegtem Amte zusteht, zum Ruhme und zur Ehre des verehrungswürdigen Namens Jesu Christi und zur Erhöhung des heiligen, orthodoxen Glaubens, auch zur Erdrückung der ketzerischen Verkehrtheit besonders in den Hexen, allen und jeden, welcher Stellung, Standes [hier merke: Wenn es ein geistlicher Richter ist, der inquiriert, füge er hinzu: Ordens, Religion oder Würde] sie seien, soweit sie innerhalb der Grenzen dieser Stadt oder dieses Ortes, oder um sie herum bis zu zwei Meilen wohnen, zu ihrer Kenntnis dieser Befehle gelangt, [der geistliche Richter füge hinzu: kraft der Hoheit, die wir in diesem Lande genießen] in der Tugend heiligen Gehorsams und unter der Strafe der Exkommunikation vorschreiben, befehlen, befehlend verlangen und ermahnen, innerhalb der zwölf zunächst zu rechnenden Tage [der weltliche Richter wird hier in seiner Weise und mit Androhung der bei ihm gewöhnlichen Strafen befehlen] deren erste vier als erster, die anderen vier, die den ersten unmittelbar folgen, als zweiter und die letzten vier als dritter Termin gerechnet werden, und geben in je drei kanonischen Ermahnungen Anweisung, man möge uns enthüllen, wenn jemand weiß, gesehen oder gehört hat, daß irgend eine Person als Ketzerin oder Hexe übel beleumdet oder verdächtig sei und daß sie im besonderen

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/427&oldid=- (Version vom 1.8.2018)