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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

wann (die Person) einzukerkern und wann für eine offenkundig in der Ketzerei der Hexen Ertappte zu halten sei. Die dritte, von der Art die Hexen zu verhaften. Die vierte von den beiden (Punkten), die der Richter nach der Verhaftung tun muß; und ob die Namen der Aussagenden ihr zu offenbaren und ihr Verteidigungen zu gestatten seien. Die fünfte, wie die Verteidigungen mit der Abordnung eines Advokaten zu gestatten seien. Die sechste, was der Advokat tut, wenn ihm die Namen der Zeugen nicht bekannt gegeben werden und wenn er vor dem Richter eine Todfeindschaft anführt. Die siebente, wie der Richter eine Todfeindschaft zu ergründen hat. Die achte, von dem, was der Richter zu beachten hat, bevor er die Angeklagte der Folter aussetzt. Die neunte, von der Art, zur peinlichen Frage und Folter zu verurteilen. Die zehnte, von der Fortsetzung der Folter, und wie sie zu foltern sind, und von den Vorkehrungen und Anzeichen gegen die Hexenkunst der Verschwiegenheit. Die elfte, über die Schlußfragen und vom Richter zu beobachtenden Vorkehrungen.

Der dritte Teil enthält erstens drei Fragen, die der Richter beachten muß, und aus denen das ganze endgiltige Urteil hervorgehen muß: die erste, ob auf die Probe mit dem glühenden Eisen erkannt werden könne? Die zweite, von der Art, wie jedes Urteil votiert werden muß. Die dritte, auf Grund welcher Verdachtsgründe man urteilen kann und wie man nach einem jeden einzelnen Verdachtsgrunde das Urteil fällen muß. Endlich den letzten Teil hindurch von den zwanzig Arten, das Urteil zu fällen, von denen dreizehn aller Ketzerei gemeinsam sind, die übrigen speziell für die Ketzerei der Hexen (bestimmt); und weil sie an ihrem Orte sich ergeben werden, werden sie der Kürze halber nicht näher bezeichnet.




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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/425&oldid=- (Version vom 1.8.2018)