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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

die Dämonen anrufen, unterständen dem Gerichte der Inquisitoren, mit den Aussprüchen der Kanonisten über das zitierte Wort „offenkundig (nach Ketzerei) riechen“, welches im c. accusatus begriffen ist, nicht hinreichend geführt wird, indem solche von ihnen (nur) auf Grund einer gewissen juristischen Vorstellung als Ketzer beurteilt werden. Noch auch (wird jener Beweis geführt) durch die Aussprüche der Theologen, indem auch sie solche Leute Apostaten mit Worten oder Werken nennen, aber nicht mit Geist und Herz: betreffs welchen Irrtums das Wort „(offen nach Ketzerei) riechen“ vorbeugt. Und mögen sie auch als Ketzer beurteilt werden, so folgt doch deshalb nicht, daß der Bischof ohne den Inquisitor nicht bis zur endgiltigen Urteilsfällung gegen sie vorgehen oder sie zur Strafe der Haft bringen oder der Folter aussetzen könne. Im Gegenteil, in dem Falle, wo diese Unterscheidung dazu nicht auszureichen scheint, daß wir Inquisitoren der Inquisition der Hexen enthoben seien, wollen wir das doch nicht auf dem Wege des Rechtes verlangen, wenn wir unsere Rolle hierbei wenigstens bezüglich des zu votierenden Urteils den Diözesanen übertragen können. Das steht nämlich im c. multorum, im Princip. de haeret. bei Clemens, wo es heißt: „… Damit das Geschäft derartiger Inquisition um so glücklicheren Erfolg habe, so daß in der Folge die Aufspürung eben jener Seuche eifriger, fleißiger und vorsichtiger betrieben werde, bestimmen wir, daß es sowohl von den Bischöfen der Diözese als auch durch die vom apostolischen Stuhle abgeordneten Inquisitoren unter Fernhaltung jedes fleischlichen Hasses oder Schreckens oder Strebens nach irgend welchem zeitlichen Vorteil ausgeübt werde; so daß jeder beliebige unter den Vorgenannten ohne den andern (den Delinquenten) vorladen und arrestieren oder verhaften und in sicheren Gewahr­sam

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/421&oldid=- (Version vom 1.8.2018)