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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

weltlichen Gerichtshofe werden sie überlassen, wenn sie nicht zurückkehren wollen; und zwar wegen der (von ihnen) angetanen zeitlichen Schädigungen, wie es sich in den Arten, das Urteil zu fällen, ergeben wird. Und alles führt der vorgenannte Ordinarius aus, so daß auch der Inquisitor seine Befugnis ihm überlassen kann, wenigstens in diesem Falle der Apostasie; anders ist es in den anderen Fällen der Wahrsager.

Das fünfte, was dazu erfordert wird, daß jemand im eigentlichen Sinne ein Ketzer ist, ist, daß er einen solchen Irrtum mit gefestigtem und hartnäckigem Willen erwählt (eligat) und halsstarrig den Meinungen folgt. Daher ist nach Hieronymus Ketzerei vom Auswählen (electio) genannt, und daher ist nach Augustinus nicht der, welcher falsche Meinungen schafft oder befolgt, sondern der, welcher sie hartnäckig verteidigt, für einen Ketzer zu erachten. Wenn daher jemand nicht mit hartnäckiger Bosheit etwas gegen den Glauben annähme, sondern aus Unwissenheit, bereit zur Besserung, wenn er merkt, daß es falsch ist oder wenn ihm gezeigt wird, daß es gegen den Glauben oder die heilige Schrift ist oder gegen die Entscheidung der Kirche, XXIV, qu. 3, so sagte der Apostel, und so sagte Augustinus selbst: „Ich werde irren können; ein Ketzer werde ich nicht sein“, weil er nämlich bereit war zur Besserung, wenn ihm ein Irrtum gezeigt worden wäre. Es steht auch fest, daß täglich unter den Gelehrten betreffs des Göttlichen mannigfache, und zwar bisweilen sich widersprechende Meinungen vorliegen, so daß notwendig die eine falsch sein muß; und doch wird keine von ihnen für falsch erachtet, bis sie durch die Kirche entschieden worden ist: art. XXIV, qu, 3, qui in ecclesia.

Aus allediesem wird geschlossen, daß der Beweis, die Hexer oder auch andere, die auf irgend eine Weise

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/420&oldid=- (Version vom 1.8.2018)