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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

gegen schismatische Bischöfe und gegen andere höhere Vorgesetzte können sie nicht vorgehen, wie sich im c. inquisitionis de haeret. VI ergibt, wo es heißt: „Die vom apostolischen Stuhle oder anderen abgeordneten Inquisitoren der ketzerischen Verkehrtheit können bezüglich eines derartigen Verbrechens gegen jene nicht inquirieren noch unter diesem Vorwande gegen sie vorgehen, außer wenn es in dem Briefe der Beauftragung vom apostolischen Stuhle ausdrücklich steht, daß sie es können. Wenn jedoch die Inquisitoren selbst wissen und finden, daß sich Bischöfe und andere höhere Vorgesetzte des Verbrechens der Ketzerei schuldig gemacht haben oder sie um derlei halber in schlechtem Rufe stehen oder verdächtig sind, sollten sie gehalten sein, dies dem apostolischen Stuhle zu melden.“

Auf das zweite (Argument) ergibt sich die Antwort in ähnlicher Weise aus dem Vorherbemerkten. Denn einer, der einen Ketzer anbetet, ist dann ein Ketzer, wenn er ihn selbst in dem Glauben anbetet, er sei um seiner Lehre und Meinung willen anzubeten und zu verehren. Wenn er ihn aber um eines zeitlichen (Vorteils) willen ohne irgend einen Irrtum bezüglich des Glaubens im Verstande verehrt, so ist er nicht eigentlich ein Ketzer, sondern (nur) nach der juristischen Vorstellung oder Annahme resp. auf Grund der Ähnlichkeit: weil er handelt, als ob er schlecht vom Glauben dächte, so wie der, den er anbetet; weshalb er auch dem Gerichte der Inquisitoren nicht unterstellt sein wird.

Zum dritten ergibt sich aus dem Voraufgeschickten, daß, wenn auch (jemand) von der Kirche wegen äußerer gesehener und bewiesener Taten wie ein Ketzer beurteilt wird, doch nicht folgt, daß er immer nach dem natürlichen Sachverhalte ein Ketzer ist; sondern er gilt dafür nach juristischer Annahme, weshalb er auch in jenem

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/415&oldid=- (Version vom 1.8.2018)