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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

glauben und bekennen, was des Glaubens ist, und wie das Äußere der Keuschheit am keusch leben erkannt wird, so kann die Kirche jemand als Ketzer angeben, indem sie untersucht, ob er bezüglich irgend eines Glaubensartikels eine Handlung des Erwägens oder des schlecht Denkens aufweist. So ist auch eine Hexe, die den Glauben im Ganzen oder zum Teil abgeleugnet oder den Leib Christi auf das niedrigste behandelt oder (dem Teufel) die Huldigung geleistet hat, (zu untersuchen), ob sie derlei nur getan hat, um dem Dämon gefällig zu sein. Ja, wenn sie den Glauben im Ganzen und auch mit dem Herzen abgeleugnet hat, dann wird sie als Apostatin beurteilt werden, und es wird die vierte Bedingung fehlen, die dazu mitzuwirken hat, damit jemand im eigentlichen Sinne Ketzer genannt werde.

Wenn dieser Erklärung die Bulle und der uns von Innozenz VIII. gewordene Auftrag entgegengehalten wird, wo die Hexen dem Gericht der Inquisitoren unterstellt werden, so wird geantwortet: Dadurch wird nicht ausgeschlossen, daß auch die Diözesanen ebenfalls bis zum endgiltigen Urteilsspruch nach jenen alten Rechten, wie gesagt ist, gegen sie vorgehen können, da diese Bulle uns mehr als eine Anregung übergeben worden ist, die wir auch, soweit wir können, mit Gottes Hilfe befolgen.

Daher nützt auch das erste Argument jenen Inquisitoren nicht, sondern läßt vielmehr auf das Gegenteil schließen, wenn solche Händler mit geistlichen Ämtern nur nach juristischer Annahme für Ketzer erachtet werden, über welche die Ordinarien für sich, ohne die Inquisitoren zu berufen, urteilen können; im Gegenteil haben sich die Inquisitoren auch nicht bezüglich der verschiedenen Händler mit geistlichen Ämtern einzumischen, und aus demselben Grunde auch nicht bezüglich anderer, die nur nach juristischer Annahme als Ketzer beurteilt werden. Denn

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/414&oldid=- (Version vom 1.8.2018)