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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Sicherheit auf eine andere Ursache schließen, nämlich daß der Betreffende das tue, weil er schlecht vom Glauben denkt. Wenn sich also Gewißheit bezüglich einer derartigen Wirkung ergibt, so muß man weiter der Ursache nachforschen; und wenn er es infolge eines Irrtums und aus Verkehrtheit des Glaubens getan hat, ist er als Ketzer zu beurteilen und wird dem Gericht der Inquisitoren samt den Ordinarien unterstellt sein; geschah es aber aus einem anderen Grunde, so ist er als Wahrsager und ganz gewöhnlicher Sünder zu beurteilen.

Eine andere Antwort für unsern Zweck: Was es auch immer sei, aus allen Behauptungen und Zitaten ergibt sich mit Sicherheit, daß alle Wahrsager und Hexer, welche als Ketzer beurteilt werden auf Grund einer juristischen Annahme und nicht auf Grund des natürlichen Sachverhaltes, dem Gerichte der Ordinarien und nicht der Inquisitoren unterstellt sind. Auch können sich die vorerwähnten Inquisitoren anderer Länder durch die Zitate aus den Canones und den Glossatoren nicht schützen, weil solche von denen, die den Dämonen opfern und sie anbeten, als von Ketzern urteilen auf Grund einer juristischen Annahme und nicht auf Grund des natürlichen Sachverhaltes. Der Text aber sagt, daß sie offenkundig nach Ketzerei riechen müssen, d. h. innerlich und auf Grund des natürlichen Sachverhaltes; und es wird uns Inquisitoren genügen, uns bezüglich derjenigen Ketzer einzumischen, die auf Grund des natürlichen Sachverhaltes infiziert sind, während wir die übrigen ihren Richtern überlassen.

Wenn gesagt worden ist, man müsse nach der Ursache forschen, ob der Betreffende dies infolge eines Irrtums im Glauben getan habe oder nicht, so wird dies durchaus leicht sein. Denn wie das Äußere des Glaubens an dem Glaubensakte erkannt wird, welcher ist

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/413&oldid=- (Version vom 1.8.2018)