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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

er das glaubte, nämlich, daß das Geschenk der Gnade für Geld besessen werden könne.

2. Desgleichen scheint entgegenzustehen, daß es von den Ketzern heißt – c. quicunque und in dem zitierten c. accusatus –: wer einen Ketzer anbetet, ist (selber) ein Ketzer; aber wer den Dämon anbetet, sündigt schlimmer, als der, welcher einen Ketzer anbetet: folglich etc.

3. Desgleichen scheint derjenige, welcher als Ketzer zu beurteilen ist, ein Ketzer zu sein: weil das Urteil dem wahren Sachverhalte folgen muß; aber ein solcher ist als Ketzer zu beurteilen. Denn die Kirche kann nur nach dem urteilen, was zu Tage liegt; der Erkenner und Richter des Verborgenen ist ja Gott, dist. 33 erubescant. Aber das, was im Verstande ist, kann sich nur ergeben aus äußerlichen gesehenen oder bewiesenen Taten: folglich, wer derlei tut, ein solcher ist als Ketzer zu beurteilen.

4. Außerdem scheint es unmöglich, daß jemand, der derlei tut, nämlich den Leib Christi mit Füßen zu treten u. dergl., (es tun kann), ohne vom Leibe Christi schlecht zu denken. Das wird bewiesen: Es ist unmöglich, daß Bosheit im Willen ist, ohne daß Irrtum im Verstande ist. Denn auch nach dem Philosophen ist jeder Böse unwissend oder irrend. Da also die Leute, die derlei tun, Bosheit im Willen haben, haben sie folglich auch Irrtum im Verstande.

Auf diese (Einwände) wird geantwortet, und zwar zuerst auf den ersten und dritten, weil sie zusammenfallen. Es gibt ein doppeltes Urteil: nämlich das Gottes, der das Innere der Menschen sieht, die über das Innere nur urteilen können nach äußeren (Erscheinungen), wie das dritte Argument gesteht, so daß derjenige, welcher nach dem Urteil Gottes als Ketzer beurteilt wird, in Wahrheit ein Ketzer ist, der Natur der Sache nach. Denn Gott beurteilt keinen als Ketzer, der nicht einen Irrtum

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/411&oldid=- (Version vom 1.8.2018)