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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

– als wenn er sagte, daß dies ketzerisch gewesen wäre – sondern um durch Betrachtung des Astrolabium einen Diebstahl zu entdecken – als wenn er sagte, daß dies reine Wahrsagung oder Prophezeiung sei.

Die zweite Art Wahrsager heißt ketzerisch, die in ihrer Kunst den Dämonen irgend welche Ehre in Form von Latrie oder Dulie erweisen; die durch Wahrsagen die Zukunft vorherzusagen suchen oder etwas Ähnliches ausführen, was offenkundig nach Ketzerei riecht; und solche unterstehen dem Gerichte der Inquisitoren wie auch die übrigen Ketzer.

Und daß dies der Sinn des Kanons sei, wird durch die Kanonisten bewiesen, welche das Wort „(nach Ketzerei) riechen“ glossieren. Nämlich Johannes Andreä sagt zu dem zitierten c. accusatus und dem Wort saperent (riechen), sie riechen (nach Ketzerei), z. B. wenn sie an den Altären der Götzen gottlose Gebete sprechen, Opfer darbringen, die Dämonen befragen und ihre Antworten entgegennehmen; oder sie gesellen sich um der Ausführung der Wahrsagung willen Ketzer zu oder tun das Vorerwähnte mit dem Blute oder mit dem Leibe Christi oder taufen einen Knaben wieder, um bei den Wahrsagungen Antworten haben zu können, oder dem Ähnliches.

In demselben Sinne zitieren sie den Archidiaconus zu demselben Kanon und zu § sane und zu demselben Worte saperent; desgleichen zitieren sie Johannes Mo., Raimundus, Guilelmus de monte Laudu.; desgleichen beweisen sie es durch die Bestimmung der Kirche, ex concilio Acquirensi, XXVI, qu. 5, Episcopi, wo derartige abergläubische Weiber ungläubig (infideles) genannt werden, indem es heißt: „O, wenn doch diese in ihrem Unglauben allein untergegangen

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/404&oldid=- (Version vom 1.8.2018)