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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

schlechteren Zustand verwandelt oder in eine andere Gestalt oder in ein anderes Bildnis umgestaltet werde außer vom Allschöpfer allein, ein Ungläubiger sei und unter den Heiden stehe, deshalb also, weil es dort heißt „oder in einen schlechteren Zustand verwandelt werde“, sagen sie, jene Handlung am Behexten sei nicht wirklich, sondern nur Phantasiegebilde.

Daß aber diese Irrtümer nach Ketzerei riechen und gegen den gesunden Sinn des Kanon verstoßen, wird gezeigt zunächst aus dem göttlichen, sodann aus dem kirchlichen und bürgerlichen Rechte; und dies zwar im allgemeinen; dann im besonderen durch Erklärung der Worte des Kanon (mag dies auch in der folgenden Frage noch deutlicher hergeleitet werden). Das göttliche Recht nämlich schreibt an vielen Punkten vor, daß man die Hexen nicht nur fliehe, sondern auch töte. Solche Strafen würde es aber nicht eingesetzt haben, wenn jene nicht in Wahrheit und zu wirklichen Taten und Schädigungen mit den Dämonen sich verbündeten. Denn körperlicher Tod wird nur herbeigeführt durch körperliche, schwere Sünde, während der seelische Tod eintreten kann infolge von phantastischer Vorstellung oder auch Versuchung. Das ist die Ansicht des S. Thomas, 2. dist. 7 in der Frage, ob es Sünde sei, der Hilfe der Dämonen sich zu bedienen? — Deutero 18 wird befohlen, alle Hexer und Beschwörer zu töten. Levit. 19 heißt es: „Wessen Seele sich zu Magiern und Wahrsagern neigte und mit ihnen hurte, gegen die will ich mein Antlitz erheben und will sie vertilgen aus der Schar meines Volkes.“ Ebenso 20: „Ein Mann oder Weib, in denen ein pythonischer oder göttlicher Geist war, soll sterben; mit Steinwürfen soll man sie töten.“ (Pythonen heißen solche, an denen ein Dämon wunderbare Taten vollbringt.)

Das ist es auch, um welcher Sünde willen der abtrünnige Ochozias starb: II. Regum 1 und Saul 1, Paralip. 10. Die Behandler endlich der göttlichen Worte, was haben sie in ihren Schriften über 2. dist. 7 und 8 anderes berichtet von der Macht der Dämonen und den zauberischen Künsten? Ihre Schriften möge man nachsehen, eines jeden Doktors über Sent. lib. 2 und man wird finden, daß unzweifelhaft Zauberer und Hexen durch die Kraft der Dämonen, mit Zulassung Gottes, Wundertaten, wirkliche, nicht eingebildete, vollbringen können. Ich schweige von den verschiedenen anderen Stellen, wo S. Thomas ausführlich über derartige Werke handelt, wie in der Summa contra gent. lib. 3, c. 1 und 2 in par, 1. qu. 114 ar. 4; 2, 2, qu. 92 und 94. Auch möge man nachsehen die Postillenverfasser und Glossatoren über die Zauberer Pharaons,

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/40&oldid=- (Version vom 1.8.2018)