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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

wird dadurch noch mehr verstärkt, darum daß, weil solche wegen des Abfalls vom Glauben der bürgerliche Richter zu strafen hat, er folglich auch die den Glauben ableugnenden Hexen (aburteilen muß), da die Ableugnung des Glaubens im Ganzen oder teilweise das Fundament der Hexen ist.

Außerdem, wenn auch in der Lösung gesagt wird, daß Apostasie und Ketzerei als dasselbe zu nehmen sei, so hat sich auch dann nicht der geistliche Richter um sie einzumischen, sondern der bürgerliche. Denn durch Aufrollen der Frage nach Ketzerei darf niemand das Volk erregen, sondern der Präsident muß für sich dafür sorgen. In der autent. de manda. princip. coll. III § necque occasione heißt es: „Auch nicht durch Aufrollen der Frage nach den Religionen und Ketzereien sollst du jemand gestatten, die Provinz zu erregen, noch auf andere Weise die Provinz, an deren Spitze du stehst, durch irgend eine Vorschrift zu versehen; sondern du wirst selbst mit angemessenem Nutzen für die Fiskalen sorgen und was sonst ist, ausforschen und nicht erlauben, daß etwas diesseits unserer Vorschriften durch Aufrollen der (Frage nach den) Religionen geschieht.“ Daraus ergibt sich klar, daß sich wegen eines Menschen, der den Glauben bekämpft, niemand außer dem Präsidenten einmischen darf.

Außerdem, wenn die Untersuchung, das Urteil und die Bestrafung solcher Hexen nicht durchaus auf den bürgerlichen Richter abzielte, wie könnten sich die Gesetze in diese drei einmengen? Denn der C. de maleficis, l. nemo, l. culpa, l. nullus unterstellt alle diejenigen, welche das Volk Hexer nennt, der Todesstrafe, und l. militi bestimmt er, diejenigen den Bestien vorzuwerfen, die durch Zauberkunst dem Leben Unschuldiger nachstellen; desgleichen, daß sie den Fragen und Foltern

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/399&oldid=- (Version vom 1.8.2018)