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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Wie nämlich den Leib Christi in den Dreck treten, was eine ganz schauderhafte Sünde wäre, ohne Irrtum im Verstande und folglich auch ohne Ketzerei geschehen kann, weil es feststeht, daß jemand glaubt, da ist der Leib, ihn aber doch, um dem Dämon auf Grund irgend eines Paktes gefällig zu sein, in den Dreck würfe, um das gewünschte Ziel, z. B. die Entdeckung eines Schatzes oder ähnliches, zu erreichen[WS 1]: so können auch die Taten der Hexen ohne Irrtum des Glaubens, wenn auch nicht ohne große Sünde, geschehen. Daher entgehen sie in jedem Falle durchaus dem Gerichte der Inquisitoren und werden ihren Richtern überlassen.

Außerdem, wie Salomo den Göttern seiner Frauen aus Gefälligkeit Verehrung darbrachte, sich deshalb jedoch nicht der Apostasie des Unglaubens schuldig machte, weil er im Herzen treu blieb und immer den wahren Glauben behielt, so sind auch die Hexen wegen der Verehrung, die sie dem Teufel wegen eines mit ihm eingegangenen Paktes zollen, deshalb nicht als Ketzerinnen zu bezeichnen, wenn sie im Herzen den Glauben behalten.

Außerdem, wenn gesagt wird, daß alle Hexen den Glauben abzuleugnen haben, weshalb sie auch als Ketzerinnen zu beurteilen seien, so ist dagegen zu bemerken, daß in dem Falle, wo sie auch mit Herz und Seele ableugneten, sie doch nicht als Ketzer, sondern als Apostaten bezeichnet werden; und da ein Unterschied zwischen einem Ketzer und einem Apostaten besteht, und die Ketzer dem Gerichte der Inquisitoren unterworfen sind, so haben die Hexen durchaus ihrem Gerichte zu entgehen.

Außerdem heißt es c. XXVI, qu. 5: „Die Bischöfe und ihre Diener sollen auf alle Weisen zu bewirken streben, daß sie die verderbliche und vom Teufel er­fundene

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/397&oldid=- (Version vom 1.8.2018)