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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Es scheint auch nicht entgegenzustehen, daß die Ketzerei der Hexen nicht ausdrücklich erwähnt wird; einmal, weil sie mit denselben Strafen auf dem Forum des Gewissens bestraft werden: de consec. dist. II pro dilectione: „Wenn die Sünde der Wahrsager und Hexen verborgen ist, wird eine Buße von vierzig Tagen auferlegt; und wenn sie offenkundig ist, wird das Abendmahl verweigert“; und welche dieselbe Strafe trifft, für die wird auch dasselbe Gericht bestimmt; dann auch, weil auf beiden Seiten dieselbe Schuld zu sein scheint, indem die Hexen, so wie die Wahrsager ihres Urteils teilhaftig werden, ebenso die Schädigungen der Kreaturen von den Dämonen erwarten und fordern, indem sie auf beiden Seiten unerlaubterweise von Kreaturen verlangen, was sie allein von Gott erbitten sollten. Daher besteht auf beiden Seiten die Sünde des Götzendienstes, in welchem Sinne Hesekiel XXI notiert wird, daß der König von Babylon an der Wegscheide stand, vorn an zwei Wegen und die Pfeile mischend die Götzen befragte.

Außerdem, wenn gesagt wird, daß der Canon die Propheten und Wahrsager des Verbrechens der Ketzerei bedingungsweise anklage – in welchem Falle sie dem Gerichte der Inquisitoren unterstellt werden müssen – indem er sagt, „außer wenn sie offenbar nach Ketzerei riechen“, so daß mindestens die ketzerischen Propheten und Wahrsager ihnen unterstellt seien, so spricht dagegen, daß dann die künstlichen Wahrsager ihnen zu übergeben seien, derer nirgends in den Schriften Erwähnung geschieht.

Außerdem, wenn die Hexen dem Gerichte der Inquisitoren unterstellt sind, so wird dies wegen des Verbrechens der Ketzerei sein. Daß aber die Taten der Hexen ohne Ketzerei geschehen können, wird (so) be­wiesen:

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/396&oldid=- (Version vom 1.8.2018)