Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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Erwägung heraus die unbekannten Charaktere und verdächtigen Namen, auch die astronomischen und nigromantischen Bilder zurückgewiesen werden, alle gleichsam als verdächtig – deshalb und aus dieser Erwägung heraus können wir nicht sagen, daß das Herumtragen der Reliquien oder der Eucharistie gegen teuflische Heimsuchungen etwas Abergläubisches sei; im Gegenteil: es ist etwas sehr Religiöses, da darin unser ganzes Heil gegenüber dem Widersacher enthalten ist.
Desgleichen, da die fünfte Regel lautet, man müsse darauf achten, daß das Werk, welches getan wird, keine Gelegenheit zum Aergernis oder Verderben biete – weil es dann, wenn es auch nicht abergläubisch wäre, um des Aergernisses willen zu unterlassen oder aufzuschieben oder insgeheim ohne Aergernis zu tun wäre – deshalb ist eine solche Herumtragung, wenn sie ohne Aergernis oder wenigstens insgeheim geschehen kann, nicht zu unterlassen. Auf Grund dieser Regel nämlich werden oft Segen mit frommen Worten, sei es (daß sie) über Kranke (ausgesprochen) oder um den Hals gebunden werden, unterlassen; und zwar werden sie von weltlichen Personen unterlassen. Ich sage auch, daß (solche Werke) wenigstens nicht öffentlich geschehen sollten, wenn sie Gelegenheit zum Verderben bei anderen Einfältigen geben könnten.
Das mag genügen bezüglich der Heilmittel gegen Hagelschlag mit unerlaubten Worten und Werken.
Gewisse geheime Mittel gegen gewisse geheime Anfechtungen seitens der Dämonen.
Kapitel VIII.
Aber jetzt wird wiederum das Urteil ausgesetzt, wenn wir die Heilmittel niederschreiben gegen gewisse Beschädigungen der Früchte des Feldes, die bisweilen durch Würmer, Ameisen und (Heuschrecken-)Schwärme angetan werden, die über sehr weite Landstrecken in der Luft fliegen, so daß sie die Oberfläche der Erde zu bedecken scheinen, und alles Grüne in den Weinbergen sowohl wie in den Saatfeldern und Gräsern bis auf die Wurzel aufzehren. Desgleichen die Heilmittel gegen die mit Hilfe der Dämonen vertauschten Kinder.
Zum ersten jedoch ist nach S. Thomas II, 2, qu. 90 zu sprechen, wo er fragt, ob es erlaubt sei, eine unvernünftige Kreatur zu beschwören, und mit ja antwortet; jedoch vermittels der Weise des Zwanges, der dann auf den Teufel bezogen werden soll, der sich zu unserem Schaden unvernünftiger Kreaturen
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 187. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/381&oldid=- (Version vom 1.8.2018)