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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Praeceptum I, 11, daß es auch erlaubt ist, durch geschriebene heilige Sprüche und Worte das Vieh ebenso wie kranke Menschen zu segnen; auch durch das, was das Aussehen einer Besprechung zu haben scheint, wenn nur die sieben vorausgeschickten Bedingungen beachtet werden. Er sagt auch, daß er von frommen Personen, auch Jungfrauen, in Erfahrung gebracht habe, daß nach Anwendung des Zeichens des Kreuzes und des Gebetes des Herrn samt dem Engelsgruße bei der Kuh nach drei Tagen oder so ungefähr, das Werk des Teufels aufhört, wenn es eine Behexung ist; und in seinem Formicarius stellt er fest, daß die Hexer gestehen, ihre Behexungen würden bei Verehrung und Beachtung der Riten der Kirche gehindert, wie z. B. durch die Besprengung mit Weihwasser, das Nehmen von geweihtem Salz, durch den erlaubten Gebrauch von Kerzen, die am Tage der Reinigung oder Palmarum geweiht sind, und ähnliches, weil die Kirche derartiges zu dem Zwecke exorzisiert, daß es die Kräfte des Dämons vermindere.

Weil außerdem die Hexen, wenn sie das Vieh der Milchflüssigkeit berauben wollen, aus dem Hause, in welchem das Vieh steht, um ein wenig Milch oder von (der Milch) jenes Tieres gewonnene Butter zu bitten pflegen, um folglich so imstande zu sein, durch ihre Kunst das Vieh zu behexen, so seien die Weiber vorsichtig, von denen Verdächtige derlei erbitten, daß sie ihnen nicht im geringsten gewähren oder schenken.

Außerdem gibt es gewisse Weiber, welche, wenn sie merken, daß sie beim Buttern nicht vorwärts kommen, sowie sie dabei in länglichen, dazu geeigneten Gefäßen zu arbeiten pflegen, dann, wenn sie sogleich aus dem Hause einer verdächtigen Hexe ein wenig Butter haben können, drei Stückchen oder Kugeln aus dieser Butter machen und unter Anrufung der heiligsten Dreieinigkeit, des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes jene Stückchen in das Gefäß werfen, wodurch jede Behexung verscheucht wird. Da liegt wieder der Fall vor, Eitles mit Eitlem zerstoßen, nur daß man darin eine Aenderung hat, daß sie die Butter von einer verdächtigen Hexe hat. Wenn es ohne dies geschieht, unter Anrufung der heiligsten Dreieinigkeit, mit Hinzufügung des Gebetes des Herrn; auch wenn sie von der eigenen Butter oder von fremder, wenn sie eigene nicht haben sollte, drei Stücke hineintät, wobei sie den Erfolg dem göttlichen Willen anheimstellte, würde sie untadelig bleiben, wenn sie auch nicht zu empfehlen ist, nämlich wegen der drei hineingetanen Butterstückchen. Sie wäre aber empfehlenswert, wenn sie durch Besprengung mit Weihwasser oder durch Hineintun von geweihtem Salz unter Beten wie oben die Behexung verscheuchte.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/377&oldid=- (Version vom 1.8.2018)