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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

ist eine gewisse Bezeugung, daß die Wirkung dem göttlichen Willen anheimzugeben sei, nützen. Ebenso die Heilmittel, welche unerlaubt scheinen, wie oben berührt worden ist.

Auch wenn es im Gebiete von Schwaben vielfach Brauch ist, daß am ersten Tage im Mai vor Sonnenaufgang die Bauernweiber ausgehen und aus den Wäldern oder von den Bäumen Zweige von Weiden oder anderes Laubwerk holen, es zu einem Reifen flechten und am Stalleingang aufhängen, wobei sie behaupten, daß dadurch alles Vieh das ganze Jahr hindurch unverletzt von Hexen bleibt und bewahrt wird. Dieses Mittel wäre freilich nach der Meinung derer, welche sagen, man könne Eitles mit Eitlem zerstoßen, nicht unerlaubt; ebenso auch, wenn jemand durch bekannte Worte Krankheiten vertriebe. Aber ohne Anstoß zu erregen, vorgehend wollen wir sagen: Wenn am ersten oder zweiten Tage ein Weib oder wer immer auch ausgeht, ohne auf den Aufgang oder Untergang der Sonne zu achten, Kräuter, Laubwerk oder Zweige sammelt und sie unter (Herbeten) des Gebetes des Herrn oder des Glaubenssymbols über die Stalltür aufhängt und im guten Glauben an die Wirkung (in Form) des Schutzes dem göttlichen Willen anheimgibt, so wird ein solcher nicht tadelnswert sein, wie sich oben im vorhergehenden Kapitel aus den Worten des Hieronymus ergeben hat, und zwar stehen sie XXVI, letzte Frage: Es ist erlaubt, ohne Anrufung (der Dämonen) Kräuter und Steine anzuwenden bei einem, der von einem Dämon zu leiden hat.

Eben dahin gehören diejenigen, welche in die Weinberge oder Saatfelder das Zeichen des Kreuzes und geweihte Zweige oder Blumen am Palmsonntag aufbewahren und errichten und behaupten, während allenthalben die Früchte durch Hagelschlag beschädigt worden wären, wären die Saaten auf ihren Aeckern unbeschädigt geblieben. Ueber diese, scheint es, ist gemäß der besprochenen Unterscheidung zu entscheiden.

Eben dahin gehören die (Frauen), welche zur Erhaltung der Milch, damit nämlich die Kühe derselben nicht durch Behexungen beraubt werden, die ganze Milchflüssigkeit, die sie am Sonnabend sammeln, an die Armen um Gottes willen umsonst verteilen und behaupten, durch derartige Almosen würden die Kühe, bei gesteigertem Milchertrage, vor Behexungen bewahrt. In diesem Werke, urteilt man, ist nichts Abergläubisches, wenn sie sich nur vornehmen, als Ursache der Liebe, die sie den Armen erweisen, auch die göttliche Liebe zur Bewahrung des Viehs in der Weise anzuflehen, daß sie den Erfolg (in Form) des Schutzes der göttlichen Vorsehung nach ihrem Wohlgefallen überlassen. Außerdem sagt Nider in seinem Praeceptorium,

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/376&oldid=- (Version vom 1.8.2018)