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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

deinen Urteilsspruch an und gib Gott die Ehre, dem wahren und lebendigen, gib dem Herrn Jesus Christus die Ehre, daß du weichst von diesem Knechte mit deiner Machenschaft, den unser Herr Jesus Christus mit seinem kostbaren Blute losgekauft hat.“ Danach exorzisiere man zum zweiten und dritten Male wiederum wie oben mit Gebeten: „Laßt uns beten. Gott, der du immer mit liebevoller Huld über deine Geschöpfe herrschst, neige dein Ohr unseren Bitten her; blicke gnädig auf deinen Knecht, der an gestörter Gesundheit des Körpers leidet, und besuche ihn mit deinem Heilbringer und gewähre ihm die Arznei der himmlischen Gnade, durch Christum, unsern Herrn, Amen. Also, verfluchter Teufel“ usw. wie oben. – Gebet für den dritten Exorzismus: „Gott, einziger Schutz der menschlichen Schwäche, zeige die Kraft deiner Hilfe an unserm Kranken, daß er (oder sie), durch die Fülle deiner Barmherzigkeit gestützt[WS 1], deiner heiligen Kirche als unversehrt vorgestellt zu werden verdient, durch Christum, unsern Herrn, Amen.“ – Immer besprenge man (den Kranken) mit Weihwasser. Man beachte auch, daß diese Weise vorgeschrieben wird, nicht weil es durchaus so gemacht werden muß oder weil andere Exorzismen nicht von größerer Wirksamkeit sind, sondern damit man eine Weise habe, wie man exorzisieren und beschwören muß. In den alten Geschichten nämlich und Büchern der Kirche findet man bisweilen frömmere und wirksamere Exorzismen; aber weil man in allem die Ehrfurcht vor Gott voranstellen muß, handele ein jeder nach dem, soweit es zuträglich ist.

Schließlich aus dem Vorausgeschickten den Schluß ziehend (sagen wir noch einmal) um der Einfältigen willen: Diese Art, den Behexten zu exorzisieren, soll darin bestehen, daß dieser zuerst eine reine Beichte ablegt, nach dem oft angezogenen Canon „Si per sortiarias“. Dann nehme man eine sorgfältige Durchsuchung (des Hauses) in den einzelnen Winkeln, ebenso in den Betten, Polstern und unter der Hausschwelle vor, ob man vielleicht Werkzeuge der Behexung versteckt finden könnte; die gefundenen sind sofort ins Feuer zu werfen. Auch wäre es zuträglich, daß in den Betten und Sachen alles erneuert würde und man auch die Wohnung und das Haus wechselte. In dem Falle aber, daß sich nichts gefunden hat, soll dann der zu Exorzisierende, wenn er kann, in der Frühe in die Kirche gehen; je heiliger der Tag ist, wie es z. B. das Fest der heiligen Jungfrau oder die Vigilien sind, desto besser; auch der Priester, der gebeichtet hat, und in guter Verfassung ist, wird dann um so mehr Erfolg haben. Es halte also der zu Exorzisierende eine geweihte Kerze in der Hand, besser sitzend, wenn er kann, oder

  1. Vorlage: gestüzt
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 172. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/366&oldid=- (Version vom 1.8.2018)