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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Dämons geeignet wird. Der Wahnsinn z. B. ist nach den Aerzten am meisten disponiert zur Entfremdung des Geistes und folglich zur Aufnahme der dämonischen Bedrängnis. Wenn nun das dämonische Leiden von Grund aus geheilt wird, würde auch die aktive Bedrängnis durch den Dämon, bei Aufhören der passiven, von Grund aus aufhören. Dasselbe könnte man sagen von der Leber des Fisches; ebenso von der Melodie Davids, um derentwillen Saul zwar zuerst gekräftigt wurde und sich leichter fühlte, durch die jedoch (der Dämon) gänzlich vertrieben ward, wie die Schrift sagt: „Der böse Geist wich von ihm;“ und zwar ist es nicht der Schrift gemäß, zu sagen, daß dies infolge des Verdienstes Davids geschah oder durch seine Gebete, weil es nicht wahrscheinlich ist, daß die Schrift dies verschweigen würde, da es zu seinem Ruhme deutlich gesagt worden wäre. – Soweit vom vorerwähnten Paulus; mögen wir auch oben in der fünften Frage des ersten Teiles festgestellt haben, daß Saul deshalb befreit wurde, weil die Kraft des Kreuzes durch die Ausspannung der Adern des Leibes Christi (durch Davids Harfe) sinnbildlich dargestellt wurde. Dort ist noch mehr enthalten, was der gegenwärtigen Untersuchung dienen kann. Doch schließen wir: Die Anwendung fühlbarer Dinge bei erlaubten Exorzismen ist nicht abergläubisch. Nun aber frommt es, über die Exorzismen selbst einiges zu erörtern.




Heilmittel in Form von erlaubten Exorzismen gegen alle beliebigen von Hexen angetanen Krankheiten, und von der Art, Behexte zu exorzisieren.

Kapitel VI.

Weil, wie im vorausgehenden berührt worden ist, die Hexen jede Art von körperlicher Krankheit antun können, weshalb man auch unter einer allgemeinen Regel schließen muß, daß jedes beliebige Heilmittel in Worten oder Werken, welches bei den anderen oben erwähnten Krankheiten angewandt werden kann, dieses auch bei allen anderen beliebigen, im vorhergehenden nicht ausdrücklich vermerkten Krankheiten passen kann, wie z. B. wenn Epilepsie oder Aussatz angehext wäre; und weil unter die Heilmittel in Worten die erlaubten Exorzismen gerechnet werden, davon selbst auch häufig, gleichsam als von einem allgemein gültigen Heilmittel, Erwähnung geschehen ist: So sind drei Hauptpunkte darüber zu verhandeln: erstens, ob jemand, der nicht zur Zunft der Exorzisten gehört, wie z. B. ein Laie oder eine weltliche Person, imstande sei, erlaubterweise die Dämonen oder deren Behexungen zu exorzisieren; wo drei weitere (Fragen) angeknüpft werden, wieso sie nämlich erlaubt sind, und (zwei­tens)

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/357&oldid=- (Version vom 1.8.2018)