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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

so wie der heilige Geist unter einem sichtbaren Zeichen sich offenbarte, an der körperlichen Beunruhigung durch den Teufel erkennbar. Und es ist nicht unpassend, wenn derjenige, an dem man noch nicht verzweifelt, dem Feinde übergeben wird; denn er wird ihm nicht zur Verdammnis, sondern zur Besserung übergeben, da es in der Macht der Kirche liegt, ihn jenem aus der Hand zu reißen, sobald sie will. – Soweit Thomas.

Wenn jedoch der Exorzist den Besessenen unter Vorsichtsmaßregeln absolviert, so scheint das nicht unpassend. Aber Nider gibt zu verstehen, daß der Exorzist sich sehr hüten müsse, es bezüglich seiner Kräfte zu leicht zu nehmen oder dem ernsten Gotteswerke einen Witz oder Scherz beizumischen oder etwas Abergläubisches oder als Hexenwerkzeug Verdächtiges anzubringen; sonst wird er kaum der Strafe entgehen, wie es durch Beispiele erklärt wird. Bezüglich des ersten nämlich berichtet der selige Gregorius in den Dialogen von einer Frau, die gegen ihr Gewissen von ihrem Gatten, der sie darum bat, in der Vigilie der Weihe der Kirche des S. Sebastian die Gewährung des Schuldigen empfing[1], und weil sie gegen das Gewissen sich unter die Kirchenprozession mischte, besessen wurde und auf offener Straße raste. Als das der Priester jener Kirche sah, nahm er die Decke vom Altar und bedeckte sie damit: aber auch in diesen Priester fuhr der Teufel plötzlich gleichfalls hinein; und weil er über seine Kräfte hinaus etwas vornehmen wollte, wurde er in seiner Beunruhigung dahin gebracht, zu erkennen, wer er wäre. – Soweit Gregorius.

Bezüglich des zweiten, daß keiner vom Amte der Exorzisten einen Witz machen solle, wenn er die heilige Verordnung wahrnimmt, berichtet Nider, er habe im Kölner Sprengel einen Bruder gesehen, der in Worten recht witzig, aber in der Gnadengabe der Austreibung der Dämonen berühmt war. Als dieser im Gebiete des Kölner Sprengels einen Dämon in einem besessenen Körper hart bedrängte, bat der Dämon den Bruder um eine Stätte, wohin er sich zurückziehen könnte. Erfreut darüber sagte der Bruder im Scherz: „Geh in meine Kloake!“ Der Dämon fuhr also aus, und als der Bruder in der Nacht seinen Leib entleeren wollte, folterte ihn der Dämon so hart an der Kloake, daß er nur mit Schwierigkeit sein Leben rettete.

Aber auch davor muß man sich besonders hüten, daß die Besessenen, auch die durch Hexen (besessen Gemachten), in den

  1. Das ist geraten! Der Text hat: quae contra conscientiam suam a marito petente (et) obtinenti debiti redditionem in viglia … et quia etc.
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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 160. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/354&oldid=- (Version vom 18.8.2016)