Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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Kirche, und weil er hineinzugehen aus Furcht, Schläge zu bekommen und hinausgetrieben zu werden, nicht wagte, kniete er draußen mit Knien und Hinterschenkeln nieder und blickte, indem er die gefalteten Vorderfüße, d. h. die Hände, zugleich in die Höhe hob, das Sakrament in der Erhebung, wie er meinte, aus einem Eselskopfe, an. Dieses Wunder sahen einige genuesische Kaufleute; voll Verwunderung folgten sie dem Esel, und während sie sich über das wunderbare Ereignis besprachen, siehe, da setzt die Hexe dem Esel mit dem Stocke nach. Weil nun, wie vorausgeschickt ist, derartige Behexungen in jenen Landen sehr viel ausgeführt werden, wird der Esel samt der Hexe auf Drängen der Kaufleute durch den Richter verhaftet, verhört und den Fragen ausgesetzt, gesteht sie das Verbrechen und verspricht, dem Jüngling seine frühere Gestalt wiederzugeben, damit er imstande sei, nach Hause zurückzukehren. Sie wird entlassen und kehrt nach Hause zurück; der Jüngling wird in seine alte Gestalt zurückversetzt. Sie selbst wurde von neuem verhaftet und empfing die gebührende Strafe für ihre Vergehungen; der Jüngling kehrte mit Freuden in seine Heimat zurück. (Wen erinnert dies nicht an die köstliche Erzählung des Apulejus „Der goldene Esel“!?, die im gleichen Verlage erschienen ist!)
Heilmittel für die infolge von Behexung besessen Gemachten.
Kapitel V.
Daß bisweilen infolge von Behexung die Dämonen manche Menschen substantiell bewohnen, hat sich oben in Kapitel 9 und 10 hinreichend ergeben; auch aus was für Ursachen: nicht nur wegen schwerer eigener Verbrechen, sondern im Gegenteil bisweilen wegen seines eigenen größeren Verdienstes, manchmal wegen eines leichten fremden Vergehens, manchmal wegen seiner eigenen verzeihlichen Sünde, manchmal wegen einer schweren fremden Sünde, und manchmal wegen einer fremden Schandtat; im Verhältnis zu denen die verschiedenen (Menschen) auch in verschiedener Weise besessen gehalten werden, die einen mehr, andere weniger, wie auch Nider in seinem Formicarius erzählt: Es ist nicht wunderbar, wenn infolge von Behexung oder auf Drängen einer Hexe der Dämon mit Gottes Zulassung den Menschen substantiell bewohnt; in der Weise, wie es dort erklärt wird: was man nämlich unter Substanz zu verstehen habe.
Durch welche Heilmittel sie aber befreit werden können, nämlich durch die Exorzismen der Kirche und zu dem durch wahre Zerknirschung oder auch Beichte, wenn jemand um einer Todsünde willen besessen ist, das hat sich aus dem ebendaselbst
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/350&oldid=- (Version vom 1.8.2018)