Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/342

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Hindernis ein künstliches und kein natürliches; und so können sie bei der einen (Frau) hindern und nicht bei anderen; oder (der Dämon) hindert durch Aufhebung der Regung der Begehrlichkeit nach der einen oder der anderen, und zwar durch die eigene Kraft, oder durch ein Kraut, oder durch einen Stein, oder durch irgendeine andere verborgene Kreatur; und das stimmt ziemlich zu den Worten des Petrus (de Palude).

Das kirchliche Mittel aber, auf dem Forum des Gewissens, wird XXXIII, qu. 8 Si per sortiarias überliefert, wo es folgendermaßen heißt: „Wenn durch wahrsagerische und hexerische Künste, mit Zulassung von Gottes verborgenem, gerechtem Ratschluß und mit Vorbereitung durch den Teufel, bisweilen ein Beilager erfolgt, sind diejenigen, denen so etwas zustößt, zu ermahnen, daß sie mit zerknirschtem Herzen und demütigem Geiste Gott und dem Priester über alle ihre Sünden eine reine Beichte ablegen und unter strömenden Tränen, reichlichsten Almosenspenden, Gebeten und Fasten dem Herrn Genugtuung geben.“ In diesen Worten wird angemerkt, daß nur um der Sünden willen, und zwar den außerhalb der Liebe Stehenden derlei geschieht; und es folgt, daß durch Exorzismen und die übrigen Schutzmittel der kirchlichen Heilkunde die Diener der Kirche solche (Behexte) zu heilen Sorge tragen, soweit es Gott gewährt, der Abimelech und sein Haus durch die Gebete Abrahams heilte.

Wir können also summarisch sagen, daß es fünf Heilmittel gibt, die bei solchen derart Behexten erlaubterweise angewendet werden können, nämlich die erlaubte Pilgerfahrt zu irgendwelchen Heiligen und wahre Beichte seiner Sünden daselbst in Zerknirschung, vielfältiger Ausführung des Kreuzschlagens und frommen Gebetes, erlaubte Exorzisation vermittels besonnener Worte – wie sie vorgenommen werden müssen, wird sich weiter unten ergeben – und vorsichtiges Gelöbnis der Behexung wirkt dazu, was oben von dem Grafen erwähnt worden ist, der drei Jahre lang die ihm ehelich verbundene Jungfrau nicht erkennen konnte.




Heilmittel für die mit ungewöhnlicher Liebe oder ungewöhnlichem Haß Behexten.

Kapitel III.

Wie die Behexung an der Zeugungskraft, so wird die Liebesraserei und der Haß im Willen verursacht. Es frommt, von deren Ursache und dann, soweit es möglich ist, von deren Heilmitteln zu handeln.

Liebesraserei also oder ungewöhnliche Liebe des einen Ge­schlechtes

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/342&oldid=- (Version vom 1.8.2018)