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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Drängen und Gejammere seiner Frau hin nicht abgebracht werden kann, daß er nach Vollendung eines oder dreier Akte die Worte ausstößt: „Wir wollen wieder von vorn anfangen!“, während man doch mit dem leiblichen Auge keine Person ihm als Succubus dienen sieht; und es geschieht, daß der Arme nach täglichen derartigen Beunruhigungen auf die Erde stürzt und aller Kräfte beraubt wird. Fragt man ihn, nachdem er wieder einige Kraft bekommen hat, auf welche Weise und wieso ihm derlei zustoße und ob er eine Person als Succubus gehabt habe, pflegt er zu antworten, er sehe nichts, sei aber so der Besinnung beraubt, daß er durchaus nicht imstande sei, sich zu enthalten; und zwar gilt wegen dieser Behexung eine gewisse Frau für höchst verdächtig, daß sie es ihm angetan habe, weil sie jenem Armen unter schmähenden Worten gedroht hat, daß sie ihm schon helfen wollte, weil er ihr nicht zu Willen gewesen war. Aber es sind keine Gesetze und Diener der Gerechtigkeit da, die wenigstens auf üblen Leumund und schweren Verdacht hin zur Sühnung eines so großen Verbrechens vorgingen: da man glaubt, niemand dürfe verurteilt werden, außer wer durch eigenes Geständnis oder gesetzmäßige Stellung dreier Zeugen überführt wird; als wenn die Indizien der Tat oder die Evidenz auf Grund schwerer oder heftiger Verdachtsgründe keine Strafe verdienten! Doch über diese Arten, das Urteil zu fällen, wird weiter unten, wie vorausgeschickt ist, sich Klarheit ergeben.

Bezüglich der zweiten Art, wonach Mädchen von Incubi-Dämonen belästigt werden, selbst zu unseren Zeiten, zu berichten würde gar zu weitläufig sein, da bestimmte Geschichten von solchen Geschehnissen vorliegen. Aber mit wie großer Schwierigkeit derartiges zu heilen geht, kann man aus dem entnehmen, was Thomas Brabantinus gegen das Ende seines Werkes de apibus von einer gewissen (Jungfrau) wie folgt erzählt: „Ich habe,“ sagte er, „eine gewisse Jungfrau in frommer Haltung gesehen und bei der Beichte gehört, die erst sagte, sie habe niemals in den Beischlaf gewilligt. Dadurch gibt sie jedoch zu verstehen, daß sie damit bekannt gewesen ist; da ich es aber nicht glauben wollte, setzte ich ihr mit Gründen und harten Drohungen zu, bei Gefahr ihrer Seele (die Wahrheit zu sagen): endlich gestand sie unter Tränen, sie sei eher am Sinne als am Leibe verdorben worden; und da sie danach gleichsam zu Tode betrübt war, und an jedem Tage unter Tränen beichtete, konnte sie doch nicht durch Klugheit, Studium oder Kunst vom Incubus-Dämon befreit werden; auch nicht durch das Zeichen des Kreuzes noch durch Weihwasser, die doch besonders zur Verscheuchung der Dämonen verordnet werden, noch auch

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/333&oldid=- (Version vom 1.8.2018)