Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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schwache Ochosias sterben, Könige IV, 1[1]. – Solche Besucher von Hexen sind auch infam, daher sie auch nicht als Kläger zugelassen werden sollen, quaestiones II, 8: Quisquis nec usw. Desgleichen sollen solche nach den Gesetzen mit der Todesstrafe geahndet werden, wie in der ersten Frage des Werkes berührt worden ist.
Aber ach, Herr und Gott, da alle deine Ratschlüsse gerecht sind, wer wird da die armen Behexten befreien, die in fortwährenden Schmerzen jammern? Da unsere Sünden es so verlangen, ist der Feind allzu mächtig geworden: Wo sind sie, die mit erlaubten Exorzismen jene Werke des Teufels zu lösen vermöchten? Doch allein scheint also das Mittel übrig zu sein, daß die Richter deren Angriffe wenigstens zügeln, indem sie die Hexenurheberinnen mit verschiedenen Strafen geißeln, daher auch den Kranken die Möglichkeit, die Hexen zu besuchen, unterbunden werden wird. Aber ach, niemand begreift es mit seinem Herzen, indem alle suchen, was ihrer und nicht, was Jesu Christi ist.
Jene Hexe nämlich in Reichshofen, von welcher oben Meldung geschehen ist, wurde dermaßen beständig von Behexten um der Wiedererlangung der Gesundheit willen besucht, daß der Graf des Schlosses Thelon Gewinn daraus in der Weise haben wollte, daß jeder an sich selbst oder an seinen Besitztümern Behexte am Toreingange einen Zehner zu zahlen hatte, woher er auch, wie er berichtete, in der Folge eine große Einnahme hatte.
Auch haben wir, was die Erfahrung bezeugt, gelernt, daß mehrere solche in der Diözese Konstanz existieren, nicht weil gerade diese von anderen Diözesen angesteckt sei – denn diese Art des Unglaubens schleicht durch alle Diözesen und scheint leider die ganze Welt angesteckt zu haben –, sondern weil gerade diese Diözese mehr durchgearbeitet worden ist. Da ist ein Mann mit Namen Hengst gefunden worden, der einen größeren und zwar täglichen Zulauf von armen Behexten hat, wie man bemerkt – welchen Zulauf wir so mit unseren Augen in einem gewissen Dorfe, Eningen, gesehen haben –, daß ohne Zweifel zu allen beliebigen Orten der seligsten Jungfrau, sei es in Aachen, sei es in Maria Einsiedeln, ein solcher Zulauf von Armen nicht existiert, so wie zu jenem abergläubischen Menschen. Denn zur kältesten Winterszeit; wo infolge der Unmassen von Schnee jeder königliche und öffentliche Weg verbaut ist, wird er von den umliegenden Ortschaften bis zu zwei oder drei Meilen unter großen Beschwerden für die (betreffenden) Leute besucht, wobei
- ↑ Lies: II, 1.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/326&oldid=- (Version vom 18.8.2016)