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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

gegeben, daß zu derselben Stunde und im selben Augenblick die Krankheit den Bischof verließ und die Hexe, die Vettel, befiel. Und so schien der böse Geist, indem er von der Schädigung des Bischofs abließ, ihn per Akzidenz der Gesundheit wiederzugeben, während er jedoch eigentlich die Gesundheit nicht hineinpflanzte. Jedoch konnte er sie mit Gottes Erlaubnis okkupieren; und wegen des mit der anderen Hexe eingegangenen Paktes, die die andere um ihr Glück beneidete, hatte der Dämon selbst die Meisterin, die junge Frau, zu infizieren. Man kann wohl annehmen, daß diese beiden Behexungen nicht durch einen einzigen Dämon, der beiden Personen diente, sondern von zwei Dämonen, die den beiden Hexen dienten,[WS 1] angetan worden sind; und dabei sind die Dämonen einander nicht im Wege, indem sie zur Vernichtung der Seelen, die sie aufs lebhafteste und einmütig erstreben, jeder das Seine ausführen. – Als nun der Bischof um der Liebe willen sich vornahm, sie zu besuchen, und in ihre Kammer trat, wurde er mit schauderhaften Verwünschungen empfangen, indem sie ausrief: „Du samt deiner, die dich solches gelehrt und dich befreit hat, sollt in Ewigkeit verflucht sein!“ Als der Bischof versuchte, ihren Sinn zur Buße zu erweichen, und sagte, daß er ihr alles verziehen habe, wandte sie ihr Gesicht ab und rief: „Hinaus, Verfluchter! Hier ist keine Hoffnung auf Vergebung, sondern ich befehle meine Seele allen Teufeln.“ So starb sie elendiglich; der Bischof aber kehrte mit Freuden in sein Heim zurück.

Hier ist noch zu bemerken, daß, weil das Privilegium eines einzelnen kein allgemeines Gesetz bildet, deshalb die Dispensation des Papstes in diesem Falle nicht beweist, daß derlei allen freistehe.

Mit Bezug auf ebendasselbe berichtet Nider in seinem Formicarius. Er sagt nämlich: „Die Art, Behexung zu beheben oder sich an dem Hexer zu rächen, wird bisweilen in dieser Weise vorgenommen: Kam nämlich ein an seiner Person oder seinem Besitz Geschädigter zu einer Hexe, begierig, den Uebeltäter zu erfahren, dann goß die Hexe mehrere Male flüssiges Blei ins Wasser, bis mit Hilfe des Dämons an dem Blei ein Bildnis sichtbar wurde. Wenn die Hexe dies erblickt hatte, fragte die Hexe den Ausforscher: „An welchem Teile willst du, daß dein Hexer geschädigt werde, um ihn an ebendieser Wunde zu erkennen?“ Wenn der Ausforscher eine Stelle wählte, brachte die Hexe sogleich an ebendemselben Teile des Bildnisses, welches am Blei erschien, mit dem Messer einen Schnitt oder eine Wunde an und bezeichnete den Ort, wo er den Schuldigen finden würde; den Namen jedoch offenbarte sie keinesfalls. Aber

  1. Vorlage: dienten;
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/324&oldid=- (Version vom 1.8.2018)