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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Antwort. Hier liegen zwei erhabene Ansichten vor, die anscheinend einander entgegengesetzt sind. Es gibt nämlich manche Theologen und Kanonisten, die untereinander darin einig sind, daß es erlaubt ist, Behexungen zu beheben selbst durch abergläubische und eitle Werke; und dieser Meinung sind Scotus, Hostiensis und Goffredus und allgemein alle Kanonisten. Die Meinung anderer Theologen, und zwar besonders der älteren, aber auch gewisser neuerer, wie Thomas, Bonaventura, Albertus, Petrus de Palude und vieler anderer ist die, daß auf keinen Fall Böses zu tun sei, damit Gutes herauskomme, und daß der Mensch lieber sterben soll, als in derlei zu willigen, daß er nämlich durch abergläubische und eitle Werke befreit werde. Aber weil bis auf eine Unterscheidung deren Aussagen sich in Einklang bringen lassen werden, müssen vorher ihre Ansichten angesehen werden.

Scotus nämlich erachtet es in seinem (Buche) VI, dist. 34 de impedimento maleficiali sive de frigidis et maleficiatis, für eine Albernheit, zu behaupten, daß auch durch eitle und abergläubische (Werke) Behexungen nicht behoben werden dürften. Denn er sagt: „Dabei ist keine Ungläubigkeit, weil der Zerstörer den Werken des Teufels nicht zustimmt, sondern glaubt, daß er belästigen könne und wolle, so lange ein solches Zeichen dauert, weil er auf Grund des Paktes nur dazu beisteht, so lange jenes dauert.“ Und so wird die Zerstörung jenes Zeichens einer solchen Beunruhigung ein Ziel setzen. Daher sagt er auch, es sei ein verdienstliches Werk, die Werke des Teufels zu zerstören.

Weil er von den Zeichen spricht, wollen wir ein Beispiel geben. Es gibt gewisse Weiber, welche die Hexen mit einem solchen Zeichen kennzeichnen, daß, wenn infolge von Behexung eine Kuh des reichlichen Milchgebens beraubt wird, sie dann einen Melkeimer Milch über das Feuer hängen und dabeistehend ihn unter gewissen abergläubischen Worten mit einem Stocke schlagen. Und wenn das Weib auch nur ein kleines Geschirr schlägt, der Dämon trägt doch alle Schläge auf den Rücken der Hexe, wodurch der Teufel in dieser Weise samt der Hexe belästigt wird. Mag auch der Teufel sich nicht zwingen und belästigen lassen, so tut er jenes doch, um die prügelnde Rechtgläubige zu Schlimmerem zu verlocken, weshalb es gefährlich ist.

Sonst schiene die Ansicht des so bedeutenden Gelehrten keine Schwierigkeit zu enthalten. Auch andere Beispiele könnten angeführt werden.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/320&oldid=- (Version vom 1.8.2018)