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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Zweite Hauptfrage dieses zweiten Teiles, über die Arten, Behexungen zu beheben oder zu heilen, unter Vorausschickung einer Schwierigkeit.

Ob es erlaubt sei, Behexungen durch andere Behexungen oder irgendwelche unerlaubte (Handlungen) zu beheben? Es wird argumentiert, nein: weil sich der Hilfe der Dämonen bedienen nicht erlaubt ist, wie sich oben ergeben hat und von den Gelehrten allgemein erklärt wird: Sentent. II, dist. 7, weil es nämlich Abfall vom Glauben ist; und daß (Behexung) wirklich ohne Hilfe der Dämonen nicht gelöst werden kann, wird so bewiesen: Sie wird entweder gelöst durch menschliche oder teuflische Kunst oder durch göttliche Macht. Nicht das erste, weil eine untere Macht eine höhere nicht brechen kann, da nichts über seine Kraft hinaus wirkt. Auch nicht die göttliche, weil dies ein Wunderwerk wäre und da Gott solche Werke auf seinen eigenen Wink vollbringt, nicht auf das Drängen der Menschen hin. So antwortete auch Christus seiner Mutter, die um ein Wunder bat, bezüglich der Behebung des Mangels an Wein – weil, wie die Gelehrten es auslegen, dieses Wunder Christus wünschte: „Weib, was ist mir und dir?“ nämlich gemeinsam beim Wundertun. Es zeigt sich auch, daß (Behexte) sehr selten befreit werden, soweit sie göttliche Hilfe und den Beistand der Heiligen anflehen: folglich können sie nur mit Hilfe der Dämonen befreit werden; diese jedoch suchen, ist nicht erlaubt.

Außerdem wird, was allgemein geduldet wird, praktisch gehandhabt, mag es auch unerlaubt sein. Das aber wird allgemein gehandhabt, daß solche Behexte zu abergläubischen Weiblein laufen, durch die sie häufig befreit werden; und nicht durch Priester oder Exorzisten. Also zeigt die Praxis, daß Behexungen mit Hilfe der Dämonen behoben werden; da aber deren Hilfe suchen unerlaubt ist, desto mehr ist es auch nicht erlaubt, Behexungen zu beheben, sondern man muß sie geduldig tragen.

Außerdem ist nach Thomas und Bonaventura IV, dist. 34, de impedimento maleficiali, „Behexung so anhaltend, daß es dafür kein menschliches Heilmittel geben kann, oder wenn es eins geben sollte, ist es dem Menschen nicht bekannt oder nicht erlaubt.“ In diesen Worten geben sie zu erkennen, daß es gleichsam eine unheilbare Krankheit ist, die anhaltend anhaftet, weshalb sie auch hinzufügen: „Mag Gott ein Heilmittel gewähren können, indem er den Dämon zwänge und jener kuriert würde, indem der Dämon von ihm Abstand

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/318&oldid=- (Version vom 1.8.2018)