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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Glaubens noch größere Wunder. In der Diözese Konstanz nämlich, nahe bei dem Schlosse Hohenzorn und einem Nonnenkloster, sieht man eine eben neu erbaute Kirche, in der man ein solches Bild des Heilandes mit einem darinsteckenden Pfeile und vergossenem Blute bemerkt. Die Wahrheit dieses Wunders ist in dieser Ordnung klar geworden: Während nämlich ein Elender nach der vorher angemerkten Ordnung betreffs drei oder vier Schüssen der Armbrust zur Vernichtung anderer vom Teufel sichergemacht zu werden wünschte, zielte er auf einem Zweiwege mit dem Pfeile nach dem Bilde des Gekreuzigten und durchbohrte es so, wie man es bis heute sieht; und während ein wundersamer Schrei hervorbrach, wurde der Elende, von göttlicher Kraft am Fuße durchbohrt, unbeweglich angeheftet; und als er von einem Vorübergehenden gefragt wurde, warum er da angeheftet bliebe, bewegte der Elende den Kopf, und an Armen und Händen, mit denen er die Armbrust hielt, und am ganzen Körper zitternd vermochte er nichts zu antworten. Als der andere danach sich umsah und das Bild des Gekreuzigten erblickte und den darinsteckenden Pfeil samt dem ausgeflossenen Blute bedachte, rief er: „Ganz gemeinerweise; du Nichtswürdiger, hast du das Bild unseres Herrn durchbohrt!“ Dann rief er noch andere zusammen und sagte: „Paßt auf, daß er nicht die Flucht ergreift“ – während er sich doch, wie vorausgeschickt ist, nicht vom Flecke rühren konnte – lief zum Schlosse und erzählte das Geschehnis (den Leuten dort), die schnell herunterstiegen und den Elenden an eben derselben Stelle verharren fanden. Als er ihnen das Verbrechen gestanden hatte, da sie nach dem Falle forschten, bewegte er sich infolge der Berührung mit der öffentlichen Gerichtspflege vom Flecke und empfing als eine seiner Vergehen würdige Strafe einen gar elenden Tod.

Aber ach, was zu denken schon schauderhaft ist – auch dadurch läßt sich die menschliche Verkehrtheit nicht abschrecken, daß sie sich ähnlicher Schandtaten enthielte. Denn an den Höfen der Vornehmen werden überall solche gehalten, und man duldet, daß sie sich ihrer Schandtaten öffentlich, zur Verachtung des Glaubens, schweren Beleidigung der göttlichen Majestät und zur Schmach für unseren Erlöser, rühmen und sich mit derlei brüsten.

Daher sind auch solche durchaus, ebenso die, welche sie, nicht etwa Ketzer, sondern vom Glauben Abgefallene, aufnehmen, verteidigen und begünstigen, zu verurteilen und mit den darauf stehenden Strafen zu büßen; und dies ist das siebente[1]. Zuerst

  1. S. oben S. 113.
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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/309&oldid=- (Version vom 18.8.2016)