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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

bloße Anrufung dies ausführen zu können, würde er sich selbst täuschen, da er der Grundlage jener Perfidie entbehrt: weil er nämlich keine Huldigung geleistet und den Glauben nicht verleugnet hat. Das habe ich deshalb hergesetzt, da mehrere glauben, dies und anderes, was hergesetzt ist, dürfe dem Volke wegen der Gefahr der Unterweisung nicht vorgelegt werden. Aber aus dem berührten Grunde kann ja unmöglich jemand durch einen Prediger (im Hexen) unterwiesen werden. Vielmehr dient es zur Verdammung des so großen Verbrechens, und ist zu predigen, daß die Richter zur Ahndung eines so großen Verbrechens, d. h. der Ableugnung des Glaubens, mehr entbrennen. Freilich nicht immer: auch bewerten die Weltkinder derartige zeitliche Schädigungen höher, da sie mehr in irdische Neigungen verwickelt sind als in geistige; daher sie auch mehr wüten, wenn sie versichert werden, daß ihnen solches zu ihrer eigenen Bestrafung geschehen könne. Aber wer kann doch die Schlauheit des Teufels darlegen!

Ich kenne jene, die in einer Gesellschaft beisammen waren und zur Maienzeit Maibutter zu essen wünschten, während sie, auf der Reise befindlich, auf einer Wiese am Bache saßen. Einer von ihnen sagte auf Grund des vorher, sei es schweigend, sei es ausdrücklich, mit dem Dämon eingegangenen Paktes: „Ich werde die beste Maibutter besorgen!“ Und sogleich legte er die Kleider ab, trat in den Bach und kehrte den Rücken nicht stehend, sondern sitzend, gegen die Strömung des Wassers; und während er vor den Augen der übrigen gewisse Worte vorbrachte und das Wasser hinter sich bewegte, brachte er kurz darauf Butter nach der Art geformt, wie die Bauern sie zur Maienzeit auf dem Markte zu verkaufen pflegen, in großer Menge herbei. Als die anderen kosteten, versicherten sie, daß sie sehr gut gewesen sei. Hieraus wird entnommen, erstens, daß dieser seiner Praktik sicher war, entweder weil er rein ein Hexer auf Grund eines ausdrücklichen, mit dem Dämon eingegangenen Paktes war, oder weil er auf Grund eines schweigenden Paktes wußte, daß der Teufel auf seinen Wunsch dasein werde. Wenn das erste, dann bedarf es keiner Erörterung, daß er ein wahrer Hexer war; wenn aber das zweite, dann bediente er sich der Hilfe des Teufels, weil er ihm von der Mutter oder Hebamme dargebracht und geweiht war. Wenn jemand einwendete, daß vielleicht der Teufel die Butter ohne irgendeinen schweigenden oder ausdrücklichen Pakt und auch ohne irgendeine Darbringung wie vorausgeschickt herbeigebracht habe, so wird geantwortet, daß niemals jemand der Hilfe des Teufels sich in ähnlichen Werken ohne seine Anrufung bedient,

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/298&oldid=- (Version vom 1.8.2018)