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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

außen die Sünde zeigte, sei es dem Sinne, sei es der Einbildungskraft, daß er also deshalb den Affekt des Menschen bewohnt, da sich dieser nach jeder Bewegung der Versuchung bewegt, wie auf dem Meere ein Schiff ohne Steuermann.

Es kann auch der Teufel den Menschen leibhaftig bewohnen, wie sich an den Besessenen zeigt; und weil dies, wie sich herausstellen wird, mehr auf den Straf- als den Schuldpunkt sich bezieht, und die körperlichen Strafen nicht immer der Schuld folgen, sondern bald den Sündigen, bald den Sündlosen geschickt werden, so können die Dämonen auch die in und außer der Gnade Stehenden nach der Tiefe der unerforschlichen Urteile Gottes leibhaftig bewohnen. Und mag auch diese Art des Besitzens nicht zu unserer Untersuchung gehören, so wird sie doch angeführt, daß es nicht etwa unmöglich scheine, daß die Menschen auf Drängen der Hexen mit Zulassung Gottes auch bisweilen leibhaftig von den Dämonen bewohnt werden.

Wir können also sagen, daß, wie die Dämonen für sich und ohne Hexen auf fünf Arten die Menschen verletzen und besitzen können, sie das auch auf alle diese Arten auf Betreiben der Hexen vermögen, da dann, wie Gott mehr beleidigt wird, so auch dem Dämon größere Befugnis zugestanden wird, durch die Hexen gegen die Menschen zu wüten. Und zwar sind es, andeutungsweise aufgezählt, die folgenden Arten: – abgesehen davon, daß sie sie bisweilen an den äußeren Glücksgütern beunruhigen –: manchmal verletzen sie die Leute nur an den eigenen Körpern; manchmal zugleich an den Körpern und den inneren Kräften; manchmal versuchen sie sie bloß, innen und außen; andere berauben sie für einige Zeit der Vernunft; andere machen sie gleichsam zu unvernünftigen Tieren. Ueber die einzelnen Arten wollen wir sprechen; aber zuvor wollen wir die fünf Gründe vorausschicken, aus denen Gott erlaubt, daß die Menschen besetzt gehalten werden, weil diese Ordnung zu beachten der Stoff verlangt. Bisweilen nämlich ist jemand besessen wegen seines eigenen größeren Verdienstes; bisweilen wegen eines fremden, leichten Vergehens; bisweilen wegen seiner eigenen verzeihlichen Sünde; bisweilen wegen einer schweren, fremden Sünde; bisweilen wegen einer eigenen großen Tat; und aus allen diesen Gründen erlaubt Gott auch, wie keinem zweifelhaft ist, daß bisweilen auf Drängen der Hexen durch die Dämonen auch Aehnliches geschieht. Es frommt, das einzelne aus den Schriften und nicht nur durch junge Geschehnisse zu beweisen, da immer das Neue durch das Alte gekräftigt wird.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/268&oldid=- (Version vom 1.8.2018)