Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/22

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

— XXII —

Hand, daß man so denken müsse, wie oben geschrieben steht.“ — „Und ich, Conrad von Campen, der heiligen Theologie demütigster Professor, stimme mit meinen größeren (Kollegen) wie oben in demselben Urteil überein.“ — „Ich, Cornelius de Breda, der geringste Professor, denke so, wie oben steht, was ich mit meiner eigenen Hand bezeuge.“ — „Ich, Thomas de Scotia, der heiligen Theologie obzwar unwürdiger Professor, denke übereinstimmend mit den ehrwürdigen, vorher unter­zeichneten Professoren, was meine eigene Hand bezeugt.“ — „Ich, Theoderich de Bummel, der heiligen Theologie demü­tigster Professor, denke so, wie es durch meine vorher unter­zeichneten Magister oben geschrieben steht; was ich mit meiner eigenen Hand bezeuge.“ — „In der Bejahung der vorgeschrie­benen Artikel bin ich im Urteil in Uebereinstimmung mit unseren ehrwürdigen Magistern, meinen Lehrern, ich, Andreas de Ochsenfurt, der heiligen theologischen Fakultät Professor und geringster des Kollegiums der Theologen der Universität Köln.“

Neuestens aber und schließlich hatte und hielt der schon genannte ehrwürdige und fromme Bruder Heinrich Institoris, der Inquisitor, in seinen Händen noch einen anderen Perga­mentbrief, vom allergnädigsten König der Römer, mit seinem roten, runden Siegel, dessen Abdruck, in eine Kapsel von blauem Wachs gedrückt, unten am Pergament herabhing, ge­siegelt, heil und unversehrt, nicht beschädigt, nicht kanzelliert, noch irgend in einem Teile verdächtig; sondern durchaus frei von jedem Fehler und Verdächtigkeit; daß zur leichteren Aus­führung dieses Glaubensgeschäftes eben dieser allergnädigste Herr, der vorgenannte König der Römer, eben diese oben er­wähnte apostolische Bulle als christlicher Fürst schützen und verteidigen wollte und wolle, und die Inquisitoren selbst in seinen allseitigen Schutz nimmt, indem er allen und jeden dem römi­schen Reiche Untergebenen aufträgt und vorschreibt, daß sie bei der Ausführung solcher Angelegenheiten des Glaubens den Inquisitoren selbst jede Begünstigung und Beihilfe leisten und auch sonst danach handeln, wie es in ebendem Briefe ausführ­licher enthalten ist und steht. Anfang und Ende dieses könig­lichen Briefes werden hier unten angemerkt in folgender Weise: „Maximilian, durch Gunst der göttlichen Gnade König der Römer, allzeit Mehrer des Reichs, Erzherzog von Oestreich, Herzog von Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxem­burg und Geldern, Graf von Flandern“ usw. Das Ende aber: „Gegeben in unserer Stadt Brüssel, unter unserem Siegel am 6. November des Jahres des Herrn 1486, im ersten Jahre unserer Regierung.“

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite xxii. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)