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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

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zwar durch fünf Metropolitankirchen, nämlich von Mainz, Köln, Trier, Salzburg und Bremen, mit aller Befugnis, gegen solche bis zur letzten Vertilgung vorzugehen, nach dem Wortlaut der apostolischen Bulle, die er in seinen Händen hatte, richtig, vollständig, unbeschädigt und nicht fehlerhaft, sondern durchaus frei von aller Verdächtigkeit. Der Wortlaut dieser Bulle beginnt so: „Innozenz Bischof, ein Knecht der Knechte Gottes. Zu künftigem Gedächtnis der Sache. Indem wir mit der höchsten Begierde verlangen, wie es die Sorge unseres Hirtenamtes erfordert, daß der katholische Glaube vornehmlich zu unseren Zeiten allenthalben vermehrt werden und blühen möge [sic! möge“] usw.; er schließt aber so: „Gegeben in Rom zu St. Peter, im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1484, den 5. Dezember, im ersten Jahre unseres Pontifikates.“

Und weil einige Seelsorger und Prediger des Wortes Gottes öffentlich in ihren Predigten an das Volk zu behaupten und zu versichern sich nicht scheuten, es gäbe keine Hexen, oder könnten durch keinerlei Betätigung etwas zum Schaden der Kreaturen ausrichten, infolge welcher unvorsichtigen Predigten bisweilen dem weltlichen Arme zur Bestrafung derartiger Hexen die Befugnis abgeschnitten wurde, und zwar zur größten Vermehrung der Hexen und Stärkung dieser Ketzerei, deshalb haben die vorerwähnten Inquisitoren, in dem Wunsche, mit ihren ganzen Kräften allen Gefahren und Anfällen zu begegnen, eine ebenso gelehrte wie fleißige Abhandlung zusammengestellt, in welcher sie nicht nur bestrebt gewesen sind, zur Erhaltung des katholischen Glaubens die Unwissenheit solcher Prediger zurückzuweisen, sondern auch zur Vertilgung der Hexen die gebührenden Arten, sie abzuurteilen und zu bestrafen, nach dem Wortlaut der genannten Bullen und der heiligen Kanones, ausgearbeitet haben. Da es aber der Vernunft entspricht, daß das, was zum allgemeinen Nutzen geschieht, auch durch eine allgemeine Billigung seitens der Gelehrten gestärkt werde, so haben sie deshalb, damit nicht die vorerwähnten morosen Seelsorger und der heiligen Schriften unkundigen Prediger meinten, die vorerwähnte, wie vorausgeschickt zusammengestellte, Abhandlung wäre zu wenig durch die Gutachten und Meinungen der Gelehrten wohlgestützt, sie der hohen Universität Köln, resp. einigen der dortigen Professoren des heiligen Wortes zur Erörterung und Vergleichung vorgelegt, damit, wenn sich etwas Tadelnswertes und von der katholischen Wahrheit Abweichendes fände, es durch ihr Gutachten so widerlegt würde, daß dabei doch das mit der katholischen Wahrheit Uebereinstimmende gebilligt würde. Das ist denn auch in der Art, wie unten steht, geschehen.

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite xix. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/19&oldid=- (Version vom 1.8.2018)