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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer


Ferner, wie die Krankheiten untereinander unterschieden werden, daß die einen angehext, die anderen natürlich seien; d. h. aus Mängeln der Natur hervorgehen? Es wird geantwortet auf verschiedene Arten: Erstens durch das Urteil des Arztes: 26, 5 non licet und 2 ca. illud, wo das Wort des Augustinus de doctr. christ. 2: „Auf diese Art des Aberglaubens beziehen sich alle Ligaturen und Mittel, welche die Schule der Aerzte verwirft,“ wobei irgendwelche Dinge angehängt und angebunden werden. Aehnlich, wenn eine nach den Umständen, nämlich dem Alter, gesunde Komplexion plötzlich, wie im Augenblick, verwandelt wird, und die Aerzte urteilen, daß dies nicht durch einen Mangel des Blutes, des Magens oder durch Ansteckung gekommen sei, sondern daß diese Krankheit nicht aus dem Mangel der Natur stamme, sondern von einem äußeren Anlasse; und zwar, wenn es nicht durch Ansteckung mit Giftstoffen gekommen ist, weil sonst Blut und Magen von schlechten Säften angefüllt sein müßte, urteilen sie vielmehr nach genügender Untersuchung, daß es ein Hexenwerk sei.

Item zweitens, wenn der Kranke für sie unheilbar ist, so daß er durch kein Heilmittel Erleichterung finden kann, wenn sie im Gegenteil sehen, daß es immer schlimmer mit ihm wird. Drittens, weil es bisweilen so plötzlich eintritt, wie das Urteil des Kranken darüber lautet.

Einem von uns ist ein solcher Fall bekannt geworden. Ein Adliger aus der Stadt Speier hatte ein Weib von gar halsstarrigem Willen; und während er selbst ihr gern in allem nachgab, widerstrebte sie allen seinen Neigungen und belästigte ihn immer mit schmählichen Reden. Es traf sich nun, daß das Weib, als er einmal heimkehrte, in gewohnter Weise keifte und ihn mit Vorwürfen überschüttete. Er wollte zornig werden und aus dem Hause gehen: da lief sie schnell nach der Tür, durch die er hinausgehen mußte, behielt sie im Auge und beschwor ihn laut, sie zu schlagen, sonst hätte er keine Redlichkeit und Ehre im Leibe. Auf diese schwere Rede hin erhob jener die Hand, nicht in der Absicht, sie zu verletzen; und als er sie mit den ausgestreckten Fingern leicht an der Schulter berührte, stürzte er plötzlich zu Boden, verlor alle Besinnung und lag mehrere Wochen schwer krank zu Bett. — Hier kann man sehen, daß ihm diese Krankheit nicht aus natürlichem Mangel, sondern durch das Hexenwerk seines Weibes zugestoßen war. Noch mehr, ja, unzählig viele solche Geschichten haben sich zugetragen und sind allgemein bekannt geworden.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/186&oldid=- (Version vom 8.9.2022)