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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

und Zulassung. Siehe S. Thomas, besonders im ersten Teile, weil er sich dort genauer ausläßt, 19, 12. Denn mag auch nur ein Wille in Gott sein, welcher ist Gott selbst, wie auch nur ein Wesen in ihm ist, so erscheint und kennzeichnet sich uns doch sein Wille bezüglich seiner Werke als ein vielfältiger, wie der Psalmist sagt: „Groß sind die Werke des Herrn, die er ausführt nach allen seinen Willen.“ Deshalb wird der Wille in Gott nicht sachlich unterschieden, sondern bezüglich seiner Wirkungen, so daß der eigentliche Wille heißt Wille des Beliebens; der metaphorisch sogenannte Wille Wille des Zeichens, insofern durch Zeichen und Metaphern uns klar wird, daß Gott das und das wolle. Aehnlich ist es, wie wenn ein Familienvater, der einen Willen hat, ihn auf fünf Weisen zeigt: nämlich durch sich und einen anderen; durch sich zwiefach: direkt und indirekt; direkt, wenn er handelt, und dann ist es Handlung; indirekt, wenn er einen Handelnden nicht hindert, wie es auch heißt Phys. 4: „Entfernendes und Hinderndes ist ein Bewegendes per Akzidens;“ und mit Bezug darauf heißt das Zeichen Zulassung. Durch einen anderen aber erklärt der Familienvater seinen Willen dreifach: entweder insofern er einen abordnet, etwas notgedrungen zu tun, und das Gegenteil zu verhindern; und das ist Vorschrift in vorgeschriebenen und Verhinderung in positiven und negativen Vorschriften; oder insofern er jemand abordnet durch Zureden oder Anraten; und das ist Rat. Und wie also der Wille des Menschen sich durch diese fünf (Zeichen) offenbart, so auch der Wille Gottes. Daß nämlich Vorschrift, Hinderung und Rat der Wille Gottes genannt werde, ist klar aus Matth. 6: „Dein Wille geschehe, wie im Himmel, also auch auf Erden;“ d. h. wir sollen auf Erden seine Vorschrift erfüllen, das Verbotene meiden und nach Kräften seinen Rat annehmen; und ähnlich, daß Zulassung und Handlung Wille Gottes genannt werde, ist klar aus Augustinus, Enchiridium, wo er sagt: „Nichts geschieht, außer was der allmächtige Gotte geschehen wissen will, indem er zuläßt, daß es geschehe oder selbst handelt.“

Zur Sache. Wenn es heißt, daß, wenn jemand hindern kann und nicht hindert, man dann urteilt, er habe es nach seinem Willen getan, so ist das wahr. Aber wenn da vorgebracht wird: Gott ist im höchsten Grade gut, also kann er nicht wollen, daß das Böse geschieht, so ist das wahr nach dem Willen des Beliebens und nach den vier Zeichen dieses Willens, weil er nichts Böses tun kann, noch Böses vorschreiben, noch das Böse nicht hindern und zu dem Guten des Ueberschusses raten; aber er kann das Böse zulassen wollen.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/185&oldid=- (Version vom 8.9.2022)