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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer


Drittens ist nach dem Vorbemerkten zu sagen, daß es durch Akzidens geschah, wenn die Sünde Adams größere Schädigung verursachte, und zwar, weil er eine noch unverdorbene Natur fand und er die verdorbene notwendigerweise, nicht freiwillig, weiter übertragen mußte. Daraus folgt nicht, daß seine Sünde einfach schwerer als die übrigen war; dann auch, daß sie auch die folgenden Sünden begangen hätten, wenn sie eine solche Natur gefunden hätten: Wie auch eine zweite Totsünde die Gnade nicht raubt, deshalb, weil sie dieselbe nicht findet; sie würde sie aber rauben, wenn sie sie fände. Das ist die Lösung des S. Thomas II, 21, 2, bei der Lösung des zweiten Argumentes. Wenn jemand dieselbe voll verstehen will, hat er zu erwägen, daß, wenn Adam ursprüngliche Gerechtigkeit besessen hätte, er sie doch nicht auf die Nachkommen vererbt hätte, wie Anselmus meinte, weil ja auch jemand nach ihm hätte sündigen können; s. die Worte des Doctor dist. 20, ob die Neugeborenen in der Gnade bestärkt seien; item quolib. 101: Ob eben die Menschen, die jetzt erlöst werden, erlöst worden seien, wenn Adam nicht gesündigt hätte?

Es folgt die Weise, gegen fünf Argumente von Laien zu predigen, womit sie hier und da zu beweisen scheinen, daß Gott dem Teufel und den Hexern keine solche Macht läßt, derartige Hexereien zu vollführen, achtzehnte Frage.

Der Prediger sei endlich vorsichtig bei gewissen Argumenten der Laien oder auch einiger Gelehrten, die insoweit die Existenz der Hexen leugnen, daß, wenn sie auch die Bosheit und die Macht des Dämonen, nach seinem Willen derartige Uebel zu bewirken, zugeben, doch leugnen, daß die göttliche Zulassung dabei im Spiele sei. Auch wollen sie nicht (glauben), daß Gott so furchtbare Taten geschehen lasse; und mögen sie auch keine (bestimmte) Weise des Argumentierens haben, sondern im Finstern wie die Blinden umhertappen und dabei bald das eine, bald das andere Mittel anfassen, so ist es doch nötig, ihre Behauptungen auf fünf Argumente zurückzuführen, aus denen schlechterdings all ihr Gefasel hervorgehen kann, zuerst, daß Gott dem Teufel nicht erlaubt, mit solcher Macht gegen die Menschen zu wüten.

Ob durch Ausführung einer Hexentat von einem Dämonen durch Vermittlung einer Hexe die göttliche Zulassung immer

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/180&oldid=- (Version vom 8.9.2022)