Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/178

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Gnade geschaffen, wenn auch nicht bestärkt seien, so sind auch die Hexen, wenn sie auch nicht in der Gnade geschaffen sind, doch freiwillig von der Gnade abgefallen, wie auch jener mit Willen sündigte.

Zweiter Beweis. Jene Sünde ist zwar unverzeihlich aus verschiedenen anderen Gründen, nämlich nach Augustinus, weil er gesündigt hat, ohne daß jemand verführend an ihn herantrat, weshalb er ohne jemandes Wiedererneuerung zurückkehren muß; oder weil er nach Damascenus gesündigt hat gegen Gottes Gestalt im Verstande; und je höher die Erkenntnis ist, desto schlimmer ist der Irrtum. Denn ein Sklave, der den Willen seines Herrn kennt, usw.; oder wiederum nach Damascenus, weil er nicht empfänglich ist für Reue und darum auch nicht für Verzeihung, und zwar infolge seiner Natur, die, weil sie geistig ist, nur einmal sich wenden kann, darum, weil sie sich ganz gewandt hat, was im Menschen nicht geschieht, wo das Fleisch immer dem Geiste widerstrebt; oder ferner, weil er an einem erhabenen Orte, nämlich im Himmel, gesündigt hat, während der Mensch das auf Erden tut. Aber abgesehen von alledem ist doch seine Schuld in vielen anderen Punkten klein, verglichen mit den Schandtaten der Hexen: Erstens darin, daß jener, wie Anselmus in einer Rede sagt, im Uebermute sündigte, ohne daß schon die Bestrafung eines Vergehens vorher erfolgt war; die Hexen aber verachten trotz so großer Strafen, die schon über viele andere Hexen verhängt sind, ja, auch trotz der Strafen, die, wie sie in der Kirche lernen, über den Teufel bei Gelegenheit seines Fallens verhängt worden sind, dies alles und verüben nicht ganz kleine Todsünden, wie die anderen Sünder, die aus Schwachheit oder Bosheit, aber ohne Gewohnheit der Bosheit sündigen, sondern begehen aus tiefer Bosheit ihres Herzens schauderhafte Schandtaten.

Zweitens, mag der Zustand des bösen Engels ein dreifacher sein, der der Unschuld, Schuld und des Elends oder der Strafe, so fiel er doch nur aus dem Stande der Unschuld und wurde nicht wieder in denselben zurückversetzt: Der Sünder aber, der durch die Taufe wieder in den Zustand der Unschuld zurückversetzt ist, wird, wenn er wieder aus demselben fällt, sehr tief gestürzt, und vor allem gerade die Hexen, wie ihre Schandtaten zeigen.

Drittens (sündigte) jener gegen den Schöpfer, wir aber, und vor allem die Hexen, gegen den Schöpfer und Erlöser usw.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/178&oldid=- (Version vom 8.9.2022)