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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

nachstehen. Wenn es nämlich einem Prediger gefällt, noch die anderen Arten anzubringen, wie die Geomantie, die sich auf Erdenkörper bezieht, wie Eisen oder Edelstein (lapis politus); die Hydromantie, die am Wasser oder Eis geschieht; die Aeromantie, die an der Luft geschieht; die Pyromantie am Feuer; der (Kult der) Ariolen, der an den Eingeweiden der auf den Altären der Dämonen geopferten Tiere geschieht — so ist doch, mag das alles unter ausdrücklicher Anrufung der Dämonen geschehen, kein Vergleich mit den Schandtaten der Hexen, da jene auf keine Schädigung der Menschen oder Tiere oder Feldfrüchte direkt abzielen, sondern auf Erkennen der Zukunft. Bezüglich der anderen Arten der Weissagungen, die mit schweigender Anrufung und auch durch schweigenden Pakt mit den Dämonen geübt werden, wie die Genethliker oder Astrologen, so genannt wegen der Beobachtung der Geburtssterne; Haruspices, welche Tage und Stunden beobachten; Auguren, die Gebärden und Gackern der Vögel betrachten; Vorzeichendeuter, die auf die Worte der Menschen achten; Chiromantiker, die aus den Linien der Hand oder den Schulterblättern der Tiere weissagen — über alles dies mag, wer Lust hat, nachsehen bei Nider, Praeceptorium, in der zweiten Vorschrift, wo er vieles finden wird, wie es erlaubt sei und wie nicht: Die Werke aber der Hexen sind niemals erlaubt.

Die siebzehnte Frage erklärt die vierzehnte durch Vergleichung der Schwere des Hexenverbrechens mit jedweder Sünde der Dämonen.

Aber so gewaltig ist die Größe ihrer Taten, daß sie sogar die Sünden und den Sturz der bösen Engel übertreffen; und wenn an Schuld, wie sehr nicht auch an höllischer Strafe! Und dies zu zeigen bezüglich der Schuld, ist aus verschiedenen Gründen nicht schwer: Erstens: Mag nämlich auch jene Sünde unverzeihlich sein, so ist sie dies doch nicht wegen der Größe des Verbrechens, wenn man ihre Naturgaben berücksichtigt; und besonders nach der Meinung derer, die da sagen, sie seien nur in den Naturgaben geschaffen, nicht in den Gnadengaben; und weil das Gute der Gnade das Gute der Natur übertrifft, so übertreffen die Sünden derer, die aus dem Stande der Gnade fallen, wie es die Hexen tun, die den in der Taufe empfangenen Glauben ableugnen, schlechterdings die Sünden jener Engel. Wenn wir aber sagen wollen, daß jene in der

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/177&oldid=- (Version vom 8.9.2022)