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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer


Es wird im besonderen die vorausgeschickte Wahrheit erklärt, durch Vergleichung der Hexenwerke mit anderen Arten des Aberglaubens, sechzehnte Frage.

Die vorausgeschickte Wahrheit, bezüglich der Abscheulichkeit der Verbrechen bei den Hexereien, wird bewiesen durch Vergleichung derselben mit anderen Werken der Zauberer und Weissager. Es gibt nämlich vierzehn Arten von Werken des Aberglaubens, nach der dreifachen Art der Weissagungen, deren erste geschieht durch offene Anrufung der Dämonen, die zweite bloß durch die schweigende Betrachtung der Lage oder Bewegung einer Sache, wie der Gestirne, Tage, Stunden usw.; drittens durch Betrachtung der Handlung eines Menschen zur Erforschung von etwas Verborgenem, was den Namen „Lose“ führt.

Die Arten der ersten Weise der Weissagung, die geschieht durch ausdrückliche Anrufung des Dämonen, sind: Gaukelei, Weissagung aus Träumen, Nigromantie, pythonische Weissagung, Geomantie, Hydromantie, Aeromantie, Chiromantie und Verehrung der Ariolen. Thomas II, 2, 95; 26, 4, igitur und 5, nec mirum.

Die Arten der zweiten Weise sind: Genethliaker, Haruspices, Auguren, die Vorzeichen beobachten, Chiromantie und Spatulamantie.

Auch die Arten der dritten Weise sind verschieden nach all den Dingen, die den Namen „Lose“ führen, zur Erforschung von etwas Verborgenem, nämlich durch Betrachtung von Punkten, Stäbchen und Figuren, die in Blei gegossen sind. Darüber Thomas a. a. O., 26, 2; 4. per totum.

Dennoch übertreffen die Schandtaten der Hexen alle diese Verbrechen, was von den hervorragenderen Arten bewiesen wird; darum wird bei den geringeren keine Schwierigkeit gemacht.

Während nämlich in der ersten Art die Gaukler die menschlichen Sinne täuschen durch gewisse Erscheinungen, so daß ein Körper anders durch den Sinn des Sehens oder Fühlens erfaßt wird (als er ist), wie in obigem gesagt ist, von der Art des Gaukelns; sind die Hexen nicht damit zufrieden, die Zeugungsglieder bisweilen durch gauklerische Vorspiegelung zu entfernen, (wenn auch nicht in Wirklichkeit), sondern oftmals beseitigen sie die Zeugungskraft selbst, so daß ein Weib nicht empfangen oder der Mann den Beischlaf nicht vollziehen kann, auch wenn ihm das Glied bleibt; ohne gauklerische

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/173&oldid=- (Version vom 8.9.2022)