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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Mensch ohne Hilfe der Dämonen bewirken kann, daß ein Weib nicht gebären oder empfangen kann, wie oben ausgeführt ist. Aber betreffs der beiden anderen, daß auch solches von Hexen bewirkt werde, ist zu reden; und es ist nicht nötig, Argumente vorzubringen, da die klarsten Indizien und Erprobungen es glaublicher machen.

Betreffs der ersten Art, daß bestimmte Hexen gegen die Weise aller Tiere, außer den Wölfen, Kinder zu zerreißen und zu verschlingen pflegen, ist der Inquisitor von Como (zu nennen), dessen oben Meldung geschehen, und der uns erzählt hat, er sei deshalb von den Einwohnern der Grafschaft Barby zur Inquisition gerufen worden, weil jemand, als er sein Kind aus der Wiege verloren hatte, durch Aufpassen zu nächtlicher Weile eine Versammlung von Weibern gesehen und wohl gemerkt hatte, daß sein Knabe getötet, das Blut geschlürft und er dann verschlungen wurde. Darum hat er, wie früher erwähnt, in einem Jahre, welches war das jüngst vergangene, einundvierzig Hexen dem Feuer überliefert, während einige andere nach der Herrschaft Sigismunds, des Erzherzogs von Oesterreich, flohen. Zur Bestätigung dessen sind da gewisse Aufzeichnungen von Joannes Nider in seinem Formicarius, dessen Bücher, wie er selbst, noch in frischem Andenken stehen; daher solches nicht, wie es scheinen möchte, unglaublich ist; auch deshalb nicht, weil die Hebammen hierbei den größten Schaden bereiten, wie reuige Hexen uns und anderen oft gestanden, indem sie sagten: „Niemand schadet dem katholischen Glauben mehr als die Hebammen. Denn wenn sie die Kinder nicht töten, dann tragen sie, gleich als wollten sie etwas besorgen, die Kinder aus der Kammer hinaus, und sie in die Luft hebend, opfern sie dieselben den Dämonen.“ — Die Art aber, die bei solchen Schandtaten beobachtet wird, wird im siebenten Kapitel des zweiten Teiles klar werden, der in Angriff genommen werden muß, nachdem vorher eine Entscheidung der Frage über die Zulassung Gottes vorausgeschickt ist. Denn es ist am Anfange gesagt worden, daß notwendig dreierlei zur Vollbringung der Hexentat gehört: Der Dämon, die Hexe und die göttliche Zulassung.

Ob die Zulassung Gottes zur Hexerei nötig sei, zwölfte Frage.

Darauf ist die göttliche Zulassung zu betrachten, worüber viererlei gefragt wird: ob es nötig sei, daß die Zulassung zur

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/147&oldid=- (Version vom 14.9.2022)