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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

finden sich bei Besessenen, wie auch in den Künsten der Nigromantiker, die auf keine Weise entstehen können, außer aus einem, wenigstens der Natur nach guten, wenn auch dem Willen nach, schlechten Verstande. Und deshalb wurden wegen der berührten Unzuträglichkeit die anderen Philosophen gezwungen, Dämonen anzunehmen, wenn sie auch später in verschiedene Irrtümer fallen, indem (z. B.) einige meinen, die aus den Körpern der Menschen scheidenden Seelen würden zu Dämonen. Darum töteten auch viele Haruspices Knaben, damit sie in ihren Seelen Helfershelfer hätten; und auch mehrere andere Irrtümer werden dort berichtet.

Daher steht fest, daß der heilige Doktor nicht mit Unrecht sagt, eine solche Meinung gehe hervor aus der Wurzel der Ungläubigkeit. Wer Lust hat, lese Augustinus de civ. dei 8 und 9 über die verschiedenen Irrlehren der Ungläubigen über die Natur der Dämonen: Deshalb ist auch der allen Gelehrten gemeinsame Grund, der auch in der angeführten Distinktion genannt wird, gegen derartige Irrlehrer, d. h. welche leugnen, daß Hexerei etwas (Wirkliches) sei, von großer Kraft seinem Sinne nach, wenn er auch kurz ist an Worten, indem sie sagen, daß die, welche lehren, es gäbe keine Hexerei in der Welt, entgegen sind den Meinungen aller Gelehrten und der Heiligen Schrift, die doch erklären, daß es Dämonen gäbe, und daß die Dämonen Macht hätten über die Körper und über die Vorstellung der Menschen, mit Zulassung Gottes, weshalb auch durch sie die Zauberer Wunderbares an den Kreaturen vollbringen können, daher sie auch mit Recht des Teufels Handwerkszeug und Hexer heißen, auf deren Drängen die Dämonen bisweilen Schädigungen an der Kreatur bewirken.

Wenn nun zwar bei Zurückweisung dieses ersten Irrtumes von den Doktoren der ehelich Verbundenen keine Erwähnung geschieht, so ergibt sich das doch klar bei der Zurückweisung der zweiten Irrlehre. Man sagt nämlich, was der Irrtum der anderen war, daß, wenn es auch Hexerei gibt und übermächtig ist in der Welt auch gegen das fleischliche Band, sie doch deshalb niemals eine schon vollzogene Ehe zerstören könne, weil keine solche Hexerei für dauernd gehalten werden kann. Siehe, da geschieht der ehelich Verbundenen Erwähnung! Bei der Zurückweisung aber dieses Irrtums ist, wenn auch eine Erklärung nicht zur Sache gehört, doch wegen derer, die keine vielen Bücher haben, zu sagen, daß man ihn damit abweist, daß man sagt, solches zu lehren sei gegen die Erfahrung und gegen neue und alte Satzungen.

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/130&oldid=- (Version vom 14.9.2022)