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Todesstrafe. Seit dem Jahre 1792 ist in Europa das Bestreben rege, die Todesstrafe abzuschaffen. Von Italien ging diese Bewegung aus und ist jetzt auch in Deutschland sehr mächtig.

 Unsere Väter haben gesagt: es gibt gegen die Vernichtung des Lebens keine andere Reaktion, als daß man sie an dem Leben bestraft, nach dem alten Worte Gottes: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden. Und es ist kein Zweifel, daß die Zunahme der Brutalitätsverbrechen, die wir in den letzten Jahrzehnten um ein Doppeltes gesteigert finden, mit davon herrührt, daß die Obrigkeit das Schwert stumpf werden läßt. Die Todesstrafe ist für die Obrigkeit ein hohes Recht, darum aber auch für sie eine ernste Pflicht. Und wenn wir an die Bestien in Menschengestalt denken, welche, von Gott verlassen, ihr eigenes Leben hoch bewerten und das Leben des Nächsten mit Füßen treten und vernichten, so wissen wir keine Strafe, die ihrer würdig wäre, als eben die Strafe des Todes.

 Wenn wir nur zwei Fälle hervorheben aus dem furchtbar grauenhaften Verzeichnis der Untaten in Mord und Schande und Sünde, so denken wir erstlich an jenen Giftprozeß am Ausgang der fünfziger Jahre in Bremen und sodann an jenen Menschen in Frankfurt a. M., der aus einer Apotheke in Wien die allergefährlichsten Gifte bezog, die Bazillen der schrecklichsten Seuchen kaufte, um seine drei Frauen durch Übertragung der Krebs- und anderer Bazillen zu töten. Hier, wo ein Mensch, um das eigene Leben zu ehren, um reiche Mittel aus den Versicherungen herauszuziehen, das Leben der Andern für nichts achtet, gehört die Todesstrafe. Wer anderer Leben zerstört, hat das Recht auf Leben verwirkt.

 Und ein Anderes hat Luther in den verschiedenen Predigten über das fünfte Gebot, die sich von 1516–1545